Glossar
DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung
Die DGE-Zulassungskriterien legen fest, welche Studieninhalte Absolventinnen und Absolventen für ein Zertifikat zur vorbeugenden (primärpräventiven) Ernährungsberatung nachweisen müssen. Erarbeitet haben sie seit 2011 drei Fachverbände gemeinsam, darunter die DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung), der VDOE (BerufsVerband Oecotrophologie) und der VFED (Verband für Ernährung und Diätetik). Im Februar 2025 wurden sie als DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 überarbeitet, und ab dem 1. Januar 2030 gelten nach einer fünfjährigen Übergangsfrist höhere Mindestanforderungen an die Studienleistung.
- Begriff
- DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Konkret steigt die geforderte Studienleistung im Präventionsbereich von 75 auf 80 ECTS-Punkte, im Therapiebereich auf 100 ECTS-Punkte. Für die Zertifizierung von Diätassistenten ändert sich dadurch nichts.
An der Registrierung ist zusätzlich QUETHEB beteiligt, ausgeschrieben die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater. Die fachliche Abstimmung mit den Hochschulen erfolgte über den VDD, den Verband der Diätassistenten.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Zulassungskriterien, DGE e.V.,
- Die neuen DGE-Zulassungsempfehlungen 2025, VFED e.V.,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.