
Zuschuss der Krankenkasse zur Ernährungsberatung beantragen
Für den Zuschuss der Krankenkasse holen Sie bei einer Erkrankung zuerst eine ärztliche Bescheinigung und einen Kostenvoranschlag, reichen beides ein und warten die Zusage ab.
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Rechner
Zahlt Ihre Krankenkasse mit, und wie viel bleibt bei Ihnen? Bei einer Kursgebühr von 120,00 Euro übernimmt zum Beispiel die Techniker Krankenkasse 96,00 Euro, 24,00 Euro zahlen Sie selbst. Der Rechner trennt dabei die beiden Wege, die regelmäßig verwechselt werden: den zertifizierten Kurs in der Gruppe nach § 20 SGB V und die einzelne Beratung auf ärztliche Bescheinigung nach § 43 SGB V. Gerechnet wird mit den Beträgen, die sechs Krankenkassen selbst veröffentlichen.
Techniker Krankenkasse trägt bei Kosten von 120,00 Euro
96,00 Euro
Bei Ihnen bleiben 24,00 Euro.
Das Ergebnis ist eine Rechnung mit den Werten, die die Kasse selbst veröffentlicht, keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.
Der Zuschuss zur Ernährungsberatung läuft über zwei verschiedene Regelungen, und sie werden oft verwechselt. Der zertifizierte Gruppenkurs nach § 20 SGB V ist Vorbeugung und braucht keine Diagnose. Die einzelne Beratung setzt eine Erkrankung und eine ärztliche Bescheinigung voraus und läuft über § 43 SGB V. Höhe und Deckel unterscheiden sich deutlich.
Wichtig für die Erwartung: Weder § 20 SGB V noch § 43 SGB V nennen einen Prozentsatz oder einen Höchstbetrag für die versicherte Person. Jede Zahl unten ist eine Leistung der einzelnen Kasse, keine gesetzliche Größe.
Bei der Techniker Krankenkasse übernimmt die Kasse 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 150,00 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr. Bei der DAK-Gesundheit sind es 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 75,00 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr.
| Kasse | Anteil | je Kurs | im Jahr |
|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | 80 Prozent | bis 150,00 Euro | 2 Kurse |
| DAK-Gesundheit | 80 Prozent | bis 75,00 Euro | 2 Kurse |
85 Prozent, höchstens 45,00 Euro für die Erstberatung und 30,00 Euro je Folgeberatung, bis zu 4 Folgeberatungen
Für Kinder und Jugendliche nennt die KKH 100 Prozent. Möglich sind bis zu fünf Einzelberatungen, also die Erstberatung und vier Folgetermine.
kein Prozentsatz genannt, höchstens 45,00 Euro für die Erstberatung und 30,00 Euro je Folgeberatung, bis zu 4 Folgeberatungen
Der Wert von 45 Euro gilt für Erstberatungen ab dem 1. März 2026, davor waren es 40 Euro. Zwölf Monate nach der letzten Beratung ist eine weitere möglich.
kein Prozentsatz genannt, höchstens 200,00 Euro für die gesamte Beratung
Die IKK classic setzt voraus, dass im laufenden Jahr noch keine Erstattung für diese Leistung erfolgt ist. In Sachsen und Thüringen verlangt sie eine ärztliche Präventionsempfehlung.
öffentlich nicht beziffert
Die hkk verlangt ausdrücklich, die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor Beginn der Beratung einzureichen, und beruft sich auf § 43 SGB V.
öffentlich nicht beziffert
Zugelassen sind laut DAK Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologinnen und Oecotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation.
Alle geprüften Kassen verlangen, dass eine Arztpraxis die Beratung schriftlich für notwendig erklärt oder verordnet. Die hkk beruft sich dabei ausdrücklich auf § 43 SGB V und verlangt, die Bescheinigung vor Beginn der Beratung einzureichen. Ein amtliches Formular mit einer Musternummer konnte für diese Bescheinigung nicht belegt werden.
Die DAK nennt Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologinnen und Oecotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation. KKH und IKK classic verweisen zur Suche auf die Verbände DGE, VDOE, VFED, VDD und QUETHEB. Die BARMER nennt zusätzlich einen Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer.
Die KKH verlangt neben der Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag und rechnet erst nach Abschluss ab, gegen Teilnahmebescheinigung, Originalrechnung und Zahlungsnachweis. Wer zuerst zahlt und danach fragt, trägt das Risiko selbst.
Alle Werte wurden am 2026-09-12 auf den Seiten der jeweiligen Kasse abgerufen. Kassen ändern diese Beträge ohne Vorlauf, deshalb steht neben jeder Zahl ihre Fundstelle.
Ja, die Krankenkasse kann sich an einer Ernährungsberatung beteiligen, und zwar auf zwei Wegen. Für einen zertifizierten Kurs in der Gruppe brauchen Sie keine Diagnose, für die Einzelberatung eine ärztliche Bescheinigung. Einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht, jede Kasse legt ihre eigenen Sätze fest.
Die Techniker Krankenkasse übernimmt 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 150 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr. Bei einer Kursgebühr von 120,00 Euro übernimmt zum Beispiel die Techniker Krankenkasse 96,00 Euro, 24,00 Euro zahlen Sie selbst.
Für die Einzelberatung ja: Ihre Ärztin bescheinigt schriftlich, dass die Beratung wegen einer Krankheit nötig ist. Für einen zertifizierten Kurs zur Vorbeugung brauchen Sie keine Diagnose, der Kurs muss aber von der Kasse anerkannt sein.
Zwei der sechs geprüften Krankenkassen nennen ihren Zuschuss zur Einzelberatung nicht öffentlich. Bei ihnen bleibt das Ergebnis leer, statt geschätzt zu werden. Fragen Sie in diesem Fall direkt bei Ihrer Kasse nach.
Nein, das Ergebnis ist eine Rechnung und keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Krankenkasse, sie entscheidet über Ihren Antrag.

Für den Zuschuss der Krankenkasse holen Sie bei einer Erkrankung zuerst eine ärztliche Bescheinigung und einen Kostenvoranschlag, reichen beides ein und warten die Zusage ab.
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Ein Präventionskurs zur Ernährung dauert 8 bis 12 Einheiten von 45 bis 90 Minuten, meist einmal pro Woche, in Gruppen von 6 bis 15 Personen.
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Eine Stunde Ernährungsberatung kostet nach den Empfehlungen der Berufsverbände 70 bis 140 Euro.
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