Ernährungsberater-Liste
Taschenrechner neben einer Versichertenkarte und Euromünzen auf einem Schreibtisch, Sinnbild für den Krankenkassen-Zuschuss-Rechner dieses Verzeichnisses

Rechner

Krankenkassen-Zuschuss zur Ernährungsberatung

Zahlt Ihre Krankenkasse mit, und wie viel bleibt bei Ihnen? Bei einer Kursgebühr von 120,00 Euro übernimmt zum Beispiel die Techniker Krankenkasse 96,00 Euro, 24,00 Euro zahlen Sie selbst. Der Rechner trennt dabei die beiden Wege, die regelmäßig verwechselt werden: den zertifizierten Kurs in der Gruppe nach § 20 SGB V und die einzelne Beratung auf ärztliche Bescheinigung nach § 43 SGB V. Gerechnet wird mit den Beträgen, die sechs Krankenkassen selbst veröffentlichen.

Zuschuss der Techniker zum Kurs
80 Prozent, höchstens 150 Euro
Techniker Krankenkasse, Erstattungshöhe für Gesundheitskurse, Stand 12. September 2026
Zuschuss der DAK zum Kurs
80 Prozent, höchstens 75 Euro
DAK-Gesundheit, Ernährungskurse, Stand 12. September 2026
Zuschuss der KKH zur Einzelberatung
85 Prozent, höchstens 165 Euro
KKH, Ernährungsberatung bei chronischer Erkrankung, Stand 12. September 2026

5 Hinweise zu den zwei Wegen und den sechs Kassen

  • Zwei Wege führen zum Zuschuss: der Kurs in der Gruppe, für den Sie keine Diagnose brauchen, und die Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Ein Gesetz nennt weder einen Prozentsatz noch einen Höchstbetrag für Sie. Jede Zahl im Rechner ist die Regel einer namentlich genannten Kasse.
  • Die oft genannten 85 Prozent gelten bei einer einzelnen Kasse für die Beratung allein, nicht bei allen.
  • Zwei der sechs geprüften Kassen nennen ihren Zuschuss zur Einzelberatung nicht öffentlich. Dort bleibt das Ergebnis leer, statt geschätzt zu werden.
  • Das Ergebnis ist eine Rechnung, keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.
Welchen Weg gehen Sie?

Techniker Krankenkasse trägt bei Kosten von 120,00 Euro

96,00 Euro

Bei Ihnen bleiben 24,00 Euro.

Rechenweg anzeigen
  1. Kursgebühr je Kurs: 120,00 Euro.
  2. 80 Prozent davon sind 96,00 Euro.
  3. Der Höchstbetrag von 150,00 Euro je Kurs wird nicht erreicht.
  4. Bezuschusst werden 1 von 1 Kursen, also 96,00 Euro mal 1.

Das Ergebnis ist eine Rechnung mit den Werten, die die Kasse selbst veröffentlicht, keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.

Zwei Wege, zwei Rechnungen

Der Zuschuss zur Ernährungsberatung läuft über zwei verschiedene Regelungen, und sie werden oft verwechselt. Der zertifizierte Gruppenkurs nach § 20 SGB V ist Vorbeugung und braucht keine Diagnose. Die einzelne Beratung setzt eine Erkrankung und eine ärztliche Bescheinigung voraus und läuft über § 43 SGB V. Höhe und Deckel unterscheiden sich deutlich.

Wichtig für die Erwartung: Weder § 20 SGB V noch § 43 SGB V nennen einen Prozentsatz oder einen Höchstbetrag für die versicherte Person. Jede Zahl unten ist eine Leistung der einzelnen Kasse, keine gesetzliche Größe.

Kurs in der Gruppe, § 20 SGB V

Bei der Techniker Krankenkasse übernimmt die Kasse 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 150,00 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr. Bei der DAK-Gesundheit sind es 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 75,00 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr.

KasseAnteilje Kursim Jahr
Techniker Krankenkasse80 Prozentbis 150,00 Euro2 Kurse
DAK-Gesundheit80 Prozentbis 75,00 Euro2 Kurse

Beratung allein, § 43 SGB V

  • KKH Kaufmännische Krankenkasse

    85 Prozent, höchstens 45,00 Euro für die Erstberatung und 30,00 Euro je Folgeberatung, bis zu 4 Folgeberatungen

    Für Kinder und Jugendliche nennt die KKH 100 Prozent. Möglich sind bis zu fünf Einzelberatungen, also die Erstberatung und vier Folgetermine.

    KKH, Ernährungsberatung bei chronischer Erkrankung

  • BARMER

    kein Prozentsatz genannt, höchstens 45,00 Euro für die Erstberatung und 30,00 Euro je Folgeberatung, bis zu 4 Folgeberatungen

    Der Wert von 45 Euro gilt für Erstberatungen ab dem 1. März 2026, davor waren es 40 Euro. Zwölf Monate nach der letzten Beratung ist eine weitere möglich.

    BARMER, Ernährungsberatung auf Rezept

  • IKK classic

    kein Prozentsatz genannt, höchstens 200,00 Euro für die gesamte Beratung

    Die IKK classic setzt voraus, dass im laufenden Jahr noch keine Erstattung für diese Leistung erfolgt ist. In Sachsen und Thüringen verlangt sie eine ärztliche Präventionsempfehlung.

    IKK classic, Ernährungsberatung

  • hkk Krankenkasse

    öffentlich nicht beziffert

    Die hkk verlangt ausdrücklich, die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor Beginn der Beratung einzureichen, und beruft sich auf § 43 SGB V.

    hkk, Ernährungsberatung als Patientenschulung

  • DAK-Gesundheit

    öffentlich nicht beziffert

    Zugelassen sind laut DAK Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologinnen und Oecotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation.

    DAK-Gesundheit, Patientenschulung zur Ernährung

Was erfüllt sein muss

  1. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung liegt vor

    Alle geprüften Kassen verlangen, dass eine Arztpraxis die Beratung schriftlich für notwendig erklärt oder verordnet. Die hkk beruft sich dabei ausdrücklich auf § 43 SGB V und verlangt, die Bescheinigung vor Beginn der Beratung einzureichen. Ein amtliches Formular mit einer Musternummer konnte für diese Bescheinigung nicht belegt werden.

    hkk, Ernährungsberatung als Patientenschulung

  2. Die Beratung übernimmt eine anerkannte Fachkraft

    Die DAK nennt Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologinnen und Oecotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation. KKH und IKK classic verweisen zur Suche auf die Verbände DGE, VDOE, VFED, VDD und QUETHEB. Die BARMER nennt zusätzlich einen Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer.

    DAK-Gesundheit, Patientenschulung zur Ernährung

  3. Der Kostenvoranschlag geht vor der Beratung an die Kasse

    Die KKH verlangt neben der Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag und rechnet erst nach Abschluss ab, gegen Teilnahmebescheinigung, Originalrechnung und Zahlungsnachweis. Wer zuerst zahlt und danach fragt, trägt das Risiko selbst.

    KKH, Ernährungsberatung bei chronischer Erkrankung

Woher die Zahlen stammen

Alle Werte wurden am 2026-09-12 auf den Seiten der jeweiligen Kasse abgerufen. Kassen ändern diese Beträge ohne Vorlauf, deshalb steht neben jeder Zahl ihre Fundstelle.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung?

Ja, die Krankenkasse kann sich an einer Ernährungsberatung beteiligen, und zwar auf zwei Wegen. Für einen zertifizierten Kurs in der Gruppe brauchen Sie keine Diagnose, für die Einzelberatung eine ärztliche Bescheinigung. Einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht, jede Kasse legt ihre eigenen Sätze fest.

Wie viel zahlt die Techniker Krankenkasse zu einem Ernährungskurs?

Die Techniker Krankenkasse übernimmt 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 150 Euro je Kurs und für bis zu 2 Kurse im Jahr. Bei einer Kursgebühr von 120,00 Euro übernimmt zum Beispiel die Techniker Krankenkasse 96,00 Euro, 24,00 Euro zahlen Sie selbst.

Brauche ich eine Ärztin oder einen Arzt für den Zuschuss zur Ernährungsberatung?

Für die Einzelberatung ja: Ihre Ärztin bescheinigt schriftlich, dass die Beratung wegen einer Krankheit nötig ist. Für einen zertifizierten Kurs zur Vorbeugung brauchen Sie keine Diagnose, der Kurs muss aber von der Kasse anerkannt sein.

Warum zeigt der Zuschussrechner für Ernährungsberatung bei manchen Kassen kein Ergebnis?

Zwei der sechs geprüften Krankenkassen nennen ihren Zuschuss zur Einzelberatung nicht öffentlich. Bei ihnen bleibt das Ergebnis leer, statt geschätzt zu werden. Fragen Sie in diesem Fall direkt bei Ihrer Kasse nach.

Ist das Ergebnis des Zuschussrechners für Ernährungsberatung eine Zusage der Krankenkasse?

Nein, das Ergebnis ist eine Rechnung und keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Krankenkasse, sie entscheidet über Ihren Antrag.

Ratgeber zu Zuschuss, Kosten und Präventionskurs