Glossar
Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt Teilnehmende an Fernlehrgängen. Fernunterricht ist nach § 1 die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Solche Lehrgänge brauchen nach § 12 eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
- Begriff
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Ein Vertrag über einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang ohne Zulassung ist nach § 7 Absatz 1 nichtig. Der Bundesgerichtshof hat das Gesetz am 12. Juni 2025 auf ein Online-Mentoring angewendet (III ZR 109/24) und am 15. Januar 2026 betont, dass bei Coaching-Angeboten der Einzelfall entscheidet (III ZR 80/25).
Die Zulassung prüft den Lehrgang und seine Vertragsbedingungen. Einen staatlich anerkannten Berufsabschluss verleiht sie nach Angaben der ZFU nicht. Gilt das Gesetz, können Teilnehmende nach § 5 erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist kündigen, danach jederzeit mit drei Monaten Frist.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), §§ 1, 5, 7 und 12, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Urteil vom 12. Juni 2025, III ZR 109/24, Fernunterrichtsschutzgesetz bei Online-Mentoring, Bundesgerichtshof,
- FAQ für Interessierte, Zulassung und staatliche Anerkennung, Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.