Krankenkassen-Zuschuss zur Ernährungsberatung
Was nötig ist
Ein Zuschuss setzt voraus, dass der Kurs zertifiziert ist oder eine Arztpraxis die Beratung schriftlich für notwendig erklärt, dass die beratende Person die fachlichen Anforderungen erfüllt und dass die Unterlagen vor Beginn bei der Kasse liegen.
5 Hinweise zu den zwei Wegen und den sechs Kassen
- Zwei Wege führen zum Zuschuss: der Kurs in der Gruppe, für den Sie keine Diagnose brauchen, und die Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung.
- Ein Gesetz nennt weder einen Prozentsatz noch einen Höchstbetrag für Sie. Jede Zahl im Rechner ist die Regel einer namentlich genannten Kasse.
- Die oft genannten 85 Prozent gelten bei einer einzelnen Kasse für die Beratung allein, nicht bei allen.
- Zwei der sechs geprüften Kassen nennen ihren Zuschuss zur Einzelberatung nicht öffentlich. Dort bleibt das Ergebnis leer, statt geschätzt zu werden.
- Das Ergebnis ist eine Rechnung, keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.
Für den Kurs in der Gruppe
Der Kurs ist zertifiziert
Die Kasse bezuschusst nur Kurse, die zuvor zertifiziert wurden. § 20 Abs. 5 SGB V verlangt, dass die Leistung von einer Krankenkasse oder von einem damit beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert ist. Diese Aufgabe nimmt für die meisten Kassen die Zentrale Prüfstelle Prävention wahr.
Die Kursleitung erfüllt die fachlichen Mindeststandards
Welche Ausbildung eine Kursleitung im Handlungsfeld Ernährung mitbringen muss, legt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands in der jeweils gültigen Fassung fest, ergänzt um die Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft danach.
Zentrale Prüfstelle Prävention, Qualifikationen als Kursleitung anerkennen lassen
Die Teilnahme ist nachgewiesen
Die Kassen zahlen erst nach dem Kurs und verlangen dafür eine Teilnahmebescheinigung. Die TK erstattet nur, wenn an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen wurde.
Techniker Krankenkasse, Erstattungshöhe für Gesundheitskurse
Für die Beratung allein
Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung liegt vor
Alle geprüften Kassen verlangen, dass eine Arztpraxis die Beratung schriftlich für notwendig erklärt oder verordnet. Die hkk beruft sich dabei ausdrücklich auf § 43 SGB V und verlangt, die Bescheinigung vor Beginn der Beratung einzureichen. Ein amtliches Formular mit einer Musternummer konnte für diese Bescheinigung nicht belegt werden.
Die Beratung übernimmt eine anerkannte Fachkraft
Die DAK nennt Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologinnen und Oecotrophologen sowie Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation. KKH und IKK classic verweisen zur Suche auf die Verbände DGE, VDOE, VFED, VDD und QUETHEB. Die BARMER nennt zusätzlich einen Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer.
Der Kostenvoranschlag geht vor der Beratung an die Kasse
Die KKH verlangt neben der Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag und rechnet erst nach Abschluss ab, gegen Teilnahmebescheinigung, Originalrechnung und Zahlungsnachweis. Wer zuerst zahlt und danach fragt, trägt das Risiko selbst.
Zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
Für diese Bescheinigung ist kein amtlicher Vordruck mit einer Musternummer belegt. Die geprüften Kassen verlangen eine schriftliche Bescheinigung oder eine Verordnung aus der Arztpraxis, ohne ein bestimmtes Formular zu nennen. Wer eine Musternummer sucht, sucht etwas, das wir nicht belegen konnten.
Woher die Zahlen stammen
Alle Werte wurden am 2026-09-12 auf den Seiten der jeweiligen Kasse abgerufen. Kassen ändern diese Beträge ohne Vorlauf, deshalb steht neben jeder Zahl ihre Fundstelle.