Glossar
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V sind Leistungen der Krankenkassen, die gesundheitsförderliche Strukturen im Betrieb aufbauen und stärken. Anders als ein Präventionskurs nach § 20 SGB V braucht sie keine Zertifizierung, dafür einen strukturierten innerbetrieblichen Prozess mit Bedarfsanalyse.
- Begriff
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Stand
- 22. September 2026
Was dahinter steckt
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes führt in der Fassung vom 17. Dezember 2025 das Handlungsfeld Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil mit dem Präventionsprinzip Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag. Dazu gehören Information und Motivation der Belegschaft, die Sensibilisierung im Rahmen von Gesundheitstagen und verhaltenspräventive Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht sowie von Mangel- und Fehlernährung.
Steuerlich ist die betriebliche Gesundheitsförderung der zweite Weg des § 3 Nummer 34 EStG, der Leistungen des Arbeitgebers bis 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei stellt. Die Umsetzungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. April 2021 verlangt dafür statt einer Zertifizierung den Nachweis des betrieblichen Prozesses und nimmt Teilnahmebescheinigung und Erklärung zum Lohnkonto.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 20b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Betriebliche Gesundheitsförderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG, Schreiben vom 20.04.2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, Bundesministerium der Finanzen,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.