Glossar
Diätassistentengesetz
Das Diätassistentengesetz vom 8. März 1994 regelt den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten in Deutschland. Es legt die Erlaubnispflicht für die Berufsbezeichnung fest und ermächtigt zu einer eigenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Zuletzt geändert wurde es durch Artikel 6 eines Gesetzes vom 24. Februar 2021.
- Begriff
- Diätassistentengesetz
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Das Gesetz gliedert sich in fünf Abschnitte, die die Berufszulassung, die Ausbildung, Dienstleistungen durch EU- und EWR-Angehörige, Zuständigkeiten sowie Übergangsvorschriften regeln. Die Ausbildungsinhalte selbst stehen in der separaten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten.
Ohne die nach diesem Gesetz erteilte Erlaubnis darf die Berufsbezeichnung nicht geführt werden. Das unterscheidet den Beruf von der ungeschützten Bezeichnung Ernährungsberater.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Diätassistentengesetz (DiätAssG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.