Glossar
Diätassistent
Diätassistentin und Diätassistent sind staatlich geregelte, geschützte Berufsbezeichnungen. Wer sie führen will, braucht eine behördliche Erlaubnis nach dem Diätassistentengesetz. Die dreijährige Ausbildung an Berufsfachschulen endet mit staatlicher Prüfung und umfasst laut Bundesagentur für Arbeit die Erstellung von Ernährungsplänen im Rahmen ärztlicher Verordnung sowie die Beurteilung des Ernährungszustands.
- Begriff
- Diätassistent
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Anders als bei Ernährungsberater oder Ernährungscoach ist die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt, vergleichbar mit der von Krankenpflegekräften oder Hebammen. Unbefugtes Führen der Bezeichnung ist nicht erlaubt.
Diätassistenten dürfen zusätzlich ohne ärztlichen Auftrag in der Prävention ernährungsbedingter Krankheiten tätig werden, etwa in Kursen und Vorträgen zu gesunder Ernährung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 1 Diätassistentengesetz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Diätassistent/in, Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.