Glossar
Ernährungstherapie
Ernährungstherapie richtet sich an bereits erkrankte Menschen und soll laut dem Verband der Diätassistenten die ärztliche Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten wie Diabetes oder Adipositas ergänzen. Direkt verordnungsfähig ist sie nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose. In allen anderen Fällen ist sie eine ärztlich empfohlene Kann-Leistung: Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Krankenkasse entscheidet freiwillig, ob sie zahlt.
- Begriff
- Ernährungstherapie
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Durchgeführt wird sie von Diätassistenten und weiteren zugelassenen Heilmittelerbringern. Die ärztliche Notwendigkeit bestätigt ein Arzt formlos, ein amtliches Vordruck-Muster dafür gibt es nicht.
Geregelt ist diese Kann-Leistung in § 43 SGB V. Welche Kasse wie viel übernimmt, entscheidet jede Krankenkasse eigenständig.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Wie wird Ernährungstherapie verordnet?, VDD, Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V.,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.