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Glossar

Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen kostenfrei Präventionskurse sowie die Qualifikation von Kursleitungen nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Das Verfahren läuft seit 2014 bundesweit einheitlich online. Zertifikate gelten in der Regel drei Jahre, Online-Kurse zunächst ein Jahr.

Begriff
Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Getragen wird die Prüfstelle von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen. Grundlage der Prüfung ist der Leitfaden Prävention, der die vier Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention unterscheidet.

Erst die Zertifizierung durch die Prüfstelle macht einen Kurs bundesweit bei allen gesetzlichen Kassen bezuschussbar, unabhängig davon, welche Kasse ihn später fördert.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Zertifizierung von Präventionsangeboten und Qualifikationen, Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.