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Glossar

Außergewöhnliche Belastung

Eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes ist eine zwangsläufige Ausgabe, die höher ausfällt als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger. Krankheitskosten zählen dazu. Abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung von 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigt.

Begriff
Außergewöhnliche Belastung
Stand
22. September 2026

Was dahinter steckt

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach § 33 Absatz 3 EStG und hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, von der Veranlagungsart und von der Kinderzahl ab. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14, entschieden, dass nur der Teil der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet wird, der den jeweiligen Grenzbetrag von 15.340 oder 51.130 Euro übersteigt.

Den Nachweis der Zwangsläufigkeit regelt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Für Heilmittel genügt die Verordnung einer Ärztin, eines Arztes oder eines Heilpraktikers; für Maßnahmen, deren medizinische Indikation schwer zu beurteilen ist, verlangt die Vorschrift ein amtsärztliches Gutachten, das vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestellt sein muss. Aufwendungen für Diätverpflegung sind nach § 33 Absatz 2 Satz 3 EStG vom Abzug ausgeschlossen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 Einkommensteuergesetz, Außergewöhnliche Belastungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Nachweis von Krankheitskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.