Glossar
Beihilfe
Die Beihilfe ist die Krankheitskostenhilfe des Dienstherrn für Beamtinnen, Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger. Sie erstattet keinen vollen Betrag, sondern einen Bemessungssatz der beihilfefähigen Aufwendungen, beim Bund nach § 46 Absatz 2 BBhV 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegatten und 80 Prozent für Kinder.
- Begriff
- Beihilfe
- Stand
- 22. September 2026
Was dahinter steckt
Für Bundesbedienstete gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Ernährungstherapie ist dort ein Heilmittel: § 23 Absatz 1 BBhV erklärt ärztlich verordnete Heilmittel nach Maßgabe der Anlagen 9 und 10 für beihilfefähig. Anlage 9 nennt im Bereich Ernährungstherapie Höchstbeträge von 28,60 bis 81,70 Euro je Leistung, Anlage 10 die zugelassenen Berufsgruppen Diätassistenz, Oecotrophologie und Ernährungswissenschaft.
Die Länder und Kommunen haben eigene Beihilfevorschriften mit abweichenden Höchstbeträgen und einer je nach Bundesland unterschiedlichen Höchstzahl an Behandlungen. Nach § 54 Absatz 1 BBhV muss die Beihilfe innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt werden, und nach § 51 Absatz 8 BBhV nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bundesbeihilfeverordnung, §§ 23, 46, 51 und 54 sowie Anlagen 9 und 10, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.