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Glossar

Schweigepflicht (§ 203 StGB)

Die strafrechtliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verbietet bestimmten Berufen, fremde Geheimnisse unbefugt zu offenbaren. Im Gesundheitswesen erfasst sie Ärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, deren Berufsausübung oder Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, etwa Diätassistentinnen und Diätassistenten.

Begriff
Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Stand
21. September 2026

Was dahinter steckt

Ernährungsberater ohne staatlich geregelten Grundberuf fallen in eigener Praxis nicht unter § 203 StGB. Für sie gilt beim Umgang mit Gesundheitsdaten die Datenschutz-Grundverordnung, die solche Daten in Artikel 9 besonders schützt. Wer in einer Arztpraxis mitarbeitet, ist nach § 203 Absatz 3 und 4 als mitwirkende Person selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, gegen Entgelt mit bis zu zwei Jahren. Verfolgt wird er nach § 205 StGB nur auf Antrag der verletzten Person, die ihn nach § 77b StGB innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis stellen muss.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 203 Strafgesetzbuch, Verletzung von Privatgeheimnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 205 Strafgesetzbuch, Strafantrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, Stand 01.10.2025, Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 21. September 2026.