Diätassistentin ist der einzige staatlich geregelte Heilberuf
Diätassistentin und Diätassistent sind in Deutschland der einzige Beruf in der Ernährungsberatung, den ein Bundesgesetz regelt. Das Gesetz legt fest, dass die Berufsbezeichnung nur mit behördlicher Erlaubnis geführt werden darf. Es legt außerdem fest, wozu die Ausbildung befähigt: zur eigenverantwortlichen Diät- und Ernährungstherapie auf ärztliche Anordnung, zum Erstellen von Diätplänen und zum Planen, Berechnen und Herstellen anerkannter Diätformen. Dazu kommt die Mitwirkung an Vorbeugung und Behandlung sowie an Beratungen und Schulungen.
Dieser Status hat Folgen, die weit über die Ausbildung hinausreichen. Diätassistentinnen gelten aufgrund des Gesetzes als Heilberuf, werden bei der Prüfstelle der Kassen auf Basis ihrer Berufsurkunde als Kursleitung anerkannt und können ihre Qualifikation in anderen europäischen Ländern anerkennen lassen. Absolventinnen eines Studiums haben diesen Status nicht. Das Bundesfinanzministerium stuft Diätassistentinnen und Diätassistenten als einen der Heilberufe ein, deren Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Das Zertifikatsnetzwerk E-Zert nimmt sie allein mit dem Staatsexamen als Gesundheitsberuf für Ernährungstherapie auf, ohne die Qualifikationsprüfung, die Studienabsolventinnen durchlaufen müssen. Wie sich beide Wege sonst noch unterscheiden, zeigt der Unterschied zwischen Ernährungsberater und Diätassistentin.
Wollen Sie kranke Menschen ernährungstherapeutisch behandeln, in Klinik, Reha oder eigener Praxis?
Wollen Sie den geschützten Heilberuf mit direktem Zugang zu Kassen, Heilmittel und Umsatzsteuerbefreiung, ohne Hochschulstudium?
Die Ausbildung zur Diätassistentin ist Ihr Weg: drei Jahre, staatliche Prüfung, Erlaubnisurkunde. Danach sichern Sie die Kassenanerkennung über ein Fortbildungszertifikat.
Dann prüfen Sie das Studium der Ernährungswissenschaft mit anschließendem Verbandszertifikat. Für Ernährungstherapie als Heilmittel brauchen Sie dort 100 Leistungspunkte statt 75 und ein Praxisjahr.
Für die Beratung gesunder Menschen oder für Kurse reicht ein Studium oder eine Grundausbildung, die die fachlichen Mindeststandards der Prüfstelle erfüllt. Die Diätassistenz wäre für dieses Ziel ein Umweg mit Pflichtstunden in Krankheitslehre und Klinikpraxis.
Wer zur Ausbildung zugelassen wird
Für die Ausbildung zählen zwei Voraussetzungen: die gesundheitliche Eignung für den Beruf und ein Schulabschluss. Als Schulabschluss reicht der Realschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Wer nur den Hauptschulabschluss hat, kommt mit einer danach abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren ebenfalls hinein. Ein Abitur ist nicht nötig. Das Bewerbungsverfahren selbst regelt jede Schule.
Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt, die entweder an ein Krankenhaus angebunden sind oder die praktische Ausbildung mit einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung vertraglich sichern. Der Verband der Diätassistenten führt eine Liste der Berufsfachschulen mit 34 Standorten von Kiel bis München, darunter Universitätskliniken, kommunale Bildungszentren und private Schulträger.
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, alternativ zehnjährige Schulbildung oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Berufsausbildung.
- Gesundheitliche Eignung, in welcher Form Sie sie nachweisen, legt die Schule fest.
- Anrechnung: Die zuständige Landesbehörde kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer anrechnen, etwa Teile eines abgebrochenen Studiums.
- Fehlzeiten: Ferien und Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder andere nicht selbst verschuldete Gründe werden bis zu zwölf Wochen angerechnet, darüber hinaus auf Antrag bei besonderer Härte.
- Ausländische Abschlüsse: Eine Gleichwertigkeitsprüfung, eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren regeln die Anerkennung.
Welche 19 Fächer die 3.050 Unterrichtsstunden füllen
Der Stundenplan gilt bundesweit gleich. 2.890 der 3.050 Stunden verteilen sich auf 19 benannte Fächer, 160 Stunden bleiben zur freien Verteilung. Dazu kommen 1.400 Stunden praktische Ausbildung. Das sind 700 Stunden Diätetik einschließlich Küchenorganisation, 200 Stunden Koch- und Küchentechnik einschließlich Hygiene und 150 Stunden Diät- und Ernährungsberatung. Weitere 120 Stunden verteilen sich frei, und 230 Stunden verbringen Auszubildende im Krankenhaus, wo sie die Arbeitsabläufe der Station und die wichtigsten Handgriffe der Krankenpflege und Ernährungsmedizin kennenlernen.
Die 3.050 Unterrichtsstunden verteilen sich sehr ungleich auf die 19 Fächer: von 20 Stunden im kleinsten Fach bis zu 1.000 Stunden im Fach Diätetik, der Lehre von Kostformen bei Krankheiten. Dahinter folgen 380 Stunden Koch- und Küchentechnik und 250 Stunden Diät- und Ernährungsberatung. Die folgende Übersicht listet alle 19 Fächer einzeln auf.
| Fach | Stunden | Anteil an 3.050 Stunden |
|---|---|---|
| Diätetik | 1.000 | 33 Prozent |
| Koch- und Küchentechnik | 380 | 12 Prozent |
| Diät- und Ernährungsberatung | 250 | 8 Prozent |
| Lebensmittelkunde und Lebensmittelkonservierung | 190 | 6 Prozent |
| Ernährungslehre | 150 | 5 Prozent |
| Biochemie der Ernährung | 140 | 5 Prozent |
| Organisation des Küchenbetriebes | 140 | 5 Prozent |
| Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin | 120 | 4 Prozent |
| EDV, Dokumentation und Statistik; Ernährungspsychologie und -soziologie | je 80 | je 3 Prozent |
| Hygiene und Toxikologie; Physiologie | je 60 | je 2 Prozent |
| Anatomie | 50 | 2 Prozent |
| Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Fachenglisch; Ernährungswirtschaft | je 40 | je 1 Prozent |
| Allgemeine Krankheitslehre | 30 | 1 Prozent |
| Krankenhausbetriebslehre; Erste Hilfe | je 20 | je unter 1 Prozent |
| Zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19 | 160 | 5 Prozent |
Die Verteilung erklärt, was eine Diätassistentin später kann und was nicht. Ein Drittel des Unterrichts ist Diätetik, und zusammen mit Krankheitslehre, Ernährungsmedizin, Anatomie und Physiologie liegt fast die Hälfte der Stunden im medizinischen Bereich. Das ist der Grund, warum Kassen, Kliniken und der zuständige Ausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Beruf für die Therapie anerkennen. Umgekehrt enthält der Plan nur 40 Stunden Ernährungswirtschaft und keine eigene Betriebswirtschaft für eine eigene Praxis. Wer sich später selbstständig macht, lernt Kalkulation und Abrechnung außerhalb der Ausbildung.
Wie die staatliche Prüfung in drei Teilen abläuft
Die staatliche Prüfung legen Sie an der Schule ab, an der Sie die Ausbildung abschließen. Der Prüfungstermin darf nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen, und Sie erfahren Zulassung und Termine spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich. Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Behörde. Als Fachprüfer wirken mindestens eine Ärztin oder ein Arzt und mindestens eine an der Schule unterrichtende Diätassistentin oder ein Diätassistent mit.
Schriftlicher Teil an zwei Tagen
Die erste Fächergruppe (Berufskunde, Anatomie, Physiologie, Biochemie, Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Koch- und Küchentechnik) in 180 Minuten, die zweite Fächergruppe (Diätetik, spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin) in 150 Minuten. Die zweite Arbeit zählt doppelt. Bestanden, wenn beide mindestens ausreichend sind.
Mündlicher Teil in fünf Fächern
Diät- und Ernährungsberatung (höchstens 20 Minuten), Diätetik, spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin, Organisation des Küchenbetriebes, Hygiene und Toxikologie (je höchstens 10 Minuten), einzeln oder in Gruppen bis fünf Personen. Die ersten drei Fächer müssen mindestens ausreichend sein.
Praktischer Teil, auf zwei Tage verteilbar
Sie stellen für eine zu betreuende Person schriftlich einen Tagesplan mit Mahlzeitenfolge, Nährstoffberechnung und Preiskalkulation auf, bereiten die Speisen zu und begründen die Auswahl in einem Beratungsgespräch. Ist die Diätetik schlechter als ausreichend, wird der praktische Teil abgebrochen.
Erlaubnis beantragen
Mit dem Zeugnis beantragen Sie bei der Behörde des Landes, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Voraussetzung sind außerdem Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Noten reichen von sehr gut bei einem Zahlenwert bis 1,49 bis ungenügend ab 5,50, berechnet auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Für die praktische Prüfung heißt das: Ein Beratungsgespräch, in dem Sie die Auswahl der Speisen, ihre Zusammensetzung und den Nährwert erklären und küchentechnische Hinweise geben, ist Teil der Abschlussnote. Die Beratung ist damit kein Zusatz zur Ausbildung, sondern Prüfungsstoff.
Was Diätassistentinnen nach der Ausbildung dürfen
Diätassistentinnen und Diätassistenten erstellen Ernährungspläne und stimmen sie mit Patientinnen und Patienten ab. Sie beurteilen den Ernährungszustand, berechnen Energie- und Nährstoffbedarf, entwickeln Diäten und wählen Lebensmittel und Rezepte aus. Außerdem beraten sie zu Essgewohnheiten, halten Vorträge, geben Kochkurse und wirken bei der Vorbeugung ernährungsbedingter Krankheiten mit. Für therapeutische Maßnahmen braucht es die ärztliche Anordnung, in der Vorbeugung dürfen Diätassistentinnen auch ohne Arzt arbeiten.
Drei Türen öffnen sich mit der Berufsurkunde, die anderen Fachkräften nur mit Zusatznachweisen offenstehen. Erstens die Kassen: Die Prüfstelle der Kassen erkennt Diätassistentinnen auf Basis der Urkunde als Kursleitung an, und die Krankenkassen bezuschussen ihre Einzelberatung, in der Regel gegen Vorlage eines Fortbildungszertifikats. Zweitens die Umsatzsteuer: Ernährungstherapie auf ärztliche Anordnung ist als Heilbehandlung von der Steuer befreit. Drittens das Heilmittel: Diätassistentinnen können sich für Ernährungstherapie als Heilmittel zulassen lassen. Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Berufserfahrung und Erfahrung mit mindestens 75 Patientinnen und Patienten mit seltenen Stoffwechselerkrankungen oder 50 mit einer bestimmten Lungenerkrankung, dazu besondere Kenntnisse.
Für die Kassenanerkennung kommt nach der Ausbildung die Fortbildung hinzu. Der Verband der Diätassistenten vergibt sein Fortbildungszertifikat für 50 Punkte in drei Jahren, davon mindestens 30 in der Diätetik, und nennt es meist Voraussetzung für die anteilige Kostenerstattung. Eine Gehaltsstatistik nennt dieser Artikel nicht, weil dafür keine belastbare amtliche Auswertung vorliegt. Fragen Sie Tarifverträge und Stellenausschreibungen der Kliniken in Ihrer Region ab.
So bewerben Sie sich in 5 Schritten
Weil die Schulen ihre Bewerbungsverfahren selbst regeln, unterscheiden sich Fristen und Unterlagen. Der Weg ist trotzdem überall derselbe:
- Wählen Sie eine staatlich anerkannte Schule aus der Liste des Verbands der Diätassistenten und fragen Sie nach Ausbildungsbeginn, Schulgeld, Vergütung und Kooperationskrankenhaus.
- Prüfen Sie Ihren Zugang: Realschulabschluss oder gleichwertig, sonst Hauptschulabschluss plus zweijährige Berufsausbildung.
- Weisen Sie die gesundheitliche Eignung in der von der Schule verlangten Form nach und stellen Sie die Unterlagen nach den Vorgaben der Schule zusammen.
- Klären Sie die Finanzierung: Eine Förderung über das BAföG ist möglich, an tarifgebundenen Einrichtungen gibt es Ausbildungsentgelt von 1.365 bis 1.522 Euro brutto im Monat.
- Nach der bestandenen Prüfung beantragen Sie die Erlaubnis bei der Landesbehörde und melden sich für die Fortbildungspunkte bei einem Fachverband an, damit die Kassenanerkennung vom ersten Berufsjahr an steht.
Für die Berufswahl zählt ein Punkt besonders. Die Ausbildung ist auf Kliniken und Therapie zugeschnitten, mit 230 Stunden Krankenhauspraxis und einem Drittel Diätetik. Wer Menschen beim Abnehmen begleiten möchte, ohne Krankheiten zu behandeln, findet in der Vorbeugung einen kürzeren Weg. Wer dagegen mit Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten, Kassenleistungen erbringen und einen geschützten Titel führen will, findet in Deutschland keinen anderen Weg als diesen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Diätassistentin?
Die Ausbildung zur Diätassistentin dauert drei Jahre. Sie umfasst 3.050 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht in 19 Fächern und 1.400 Stunden praktische Ausbildung, davon 230 Stunden im Krankenhaus, und endet mit der staatlichen Prüfung. Fehlzeiten bis zu zwölf Wochen werden angerechnet, eine andere Ausbildung kann die Behörde teilweise anrechnen.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung zur Diätassistentin?
Für die Ausbildung zur Diätassistentin brauchen Sie die gesundheitliche Eignung und einen Schulabschluss. Das kann der Realschulabschluss sein, eine gleichwertige Ausbildung, eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder der Hauptschulabschluss mit einer danach abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren. Ein Abitur ist nicht erforderlich. Das Bewerbungsverfahren regelt jede staatlich anerkannte Schule selbst.
Bekomme ich in der Ausbildung zur Diätassistentin eine Vergütung?
Schulische Ausbildungen wie die zur Diätassistentin werden in der Regel nicht vergütet. Wo die Schule oder das Krankenhaus unter den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes fällt, gibt es eine Orientierung. Sie liegt bei 1.365 Euro im ersten, 1.425 Euro im zweiten und 1.522 Euro im dritten Ausbildungsjahr brutto im Monat, einen Anspruch begründet das nicht. An öffentlichen Schulen fällt in der Regel kein Schulgeld an, an privaten Schulen je nach Bundesland. Eine Förderung über das BAföG ist möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Diätassistentin und Ernährungswissenschaftlerin?
Diätassistentin ist ein staatlich geregelter Heilberuf mit dreijähriger Ausbildung, staatlicher Prüfung und geschützter Bezeichnung, die Therapie erfolgt auf ärztliche Anordnung. Ernährungswissenschaftlerin ist ein Hochschulabschluss ohne Status als Heilberuf. Für Kassenzuschüsse brauchen Ernährungswissenschaftlerinnen deshalb ein Verbandszertifikat, für Ernährungstherapie als Heilmittel deutlich mehr Leistungspunkte und ein Praxisjahr, während Diätassistentinnen mit der Berufsurkunde anerkannt werden.
Darf sich jeder Diätassistent nennen?
Nein, die Bezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent darf nur führen, wer die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde hat. Die Erlaubnis setzt die abgeschlossene Ausbildung mit bestandener staatlicher Prüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Wer die Bezeichnung ohne Erlaubnis führt, riskiert eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro.
