Diätassistentin ist geschützt, Ernährungsberater nicht
In Deutschland darf sich jede Person Ernährungsberater, Ernährungscoach oder Ernährungstherapeut nennen. Eine Ausbildung oder Prüfung schreibt dafür kein Gesetz vor. Anders bei Diätassistentin und Diätassistent: Diese Bezeichnung darf nur führen, wer eine Erlaubnis der zuständigen Behörde hat, und die gibt es erst nach drei Jahren Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Wer sich ohne Erlaubnis Diätassistentin nennt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Dazwischen liegen die Hochschulabschlüsse. Wer Ernährungswissenschaft studiert hat, trägt einen geschützten akademischen Grad wie Bachelor oder Master. Einen staatlich anerkannten Heilberuf hat sie damit aber nicht, das bleibt der Diätassistenz vorbehalten. Für die Krankenkasse zählen deshalb bei Studienabsolventinnen Abschluss und Zertifikat zusammen, nicht der Abschluss allein. Eine vierte Gruppe sind Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Ernährungsmedizin, und die verlangt eine Facharztausbildung plus 220 Stunden Kurs. Den Unterschied zwischen Ernährungsberater und Diätassistentin sollten Sie kennen, bevor Sie sich für eine Beratungsform entscheiden.
Der Aufwand reicht von einem Wochenendkurs bis zu einer dreijährigen Ausbildung mit 3.050 Stunden Unterricht und 1.400 Stunden Praxis, und Ärztinnen und Ärzte brauchen für ihre Zusatzausbildung 220 Stunden Kurs. Die folgende Übersicht ordnet die Bezeichnungen danach, was wirklich dahintersteckt.
| Bezeichnung | Geschützt? | Was dahinter steht | Wie Sie es prüfen |
|---|---|---|---|
| Diätassistentin, Diätassistent | Ja | Drei Jahre Ausbildung, 3.050 Stunden Unterricht und 1.400 Stunden Praxis, staatliche Prüfung, behördliche Erlaubnis | Erlaubnisurkunde des Landes zeigen lassen |
| Studium der Ernährungswissenschaft | Der akademische Grad ja, die Berufsbezeichnung nein | Bachelor- oder Masterstudium an Universitäten und Fachhochschulen, dazu private Anbieter | Abschlussurkunde plus Zertifikat eines Verbands |
| Ärztin mit Zusatzausbildung Ernährungsmedizin | Ja | Facharztausbildung plus 220 Stunden Kurs | Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung, Fachrichtung Ernährungsmedizin |
| Ernährungsberater, Ernährungscoach, Ernährungstherapeut | Nein | Von der Wochenendfortbildung bis zum Zertifikat nach Studium alles möglich | Nach Grundausbildung und Verbandszertifikat fragen |
| Staatlich geprüfter oder staatlich zertifizierter Ernährungsberater | Nein | Bezeichnung privater Lehrgänge, von den Kassen nicht anerkannt | Als Qualitätsnachweis nicht gelten lassen |
| Heilpraktikerin, Heilpraktiker | Ja, als eigener Beruf | Prüfung beim Gesundheitsamt ohne festgelegte Ausbildung, keine eigene Ernährungsqualifikation | Nach zusätzlicher Ernährungsqualifikation fragen |
Diese Zertifikate erkennen die Krankenkassen an
Weil der Titel nichts sagt, haben sich die Fachverbände auf Zertifikate verständigt, die eine echte Zusatzqualifikation belegen. Für Studienabsolventinnen und -absolventen gelten bei den großen Verbänden dieselben Zugangsregeln. Verlangt werden mindestens 75 Leistungspunkte in sechs Fachbereichen, darunter 20 Punkte Ernährungswissenschaft, 15 Punkte Lebensmittelwissenschaft und je 10 Punkte Ernährungsmedizin und Beratung. Ein Zertifikat ohne diese Grundlage gibt es bei diesen Verbänden nicht.
- Ernährungsberater/DGE: Zertifikatslehrgang der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in vier Varianten, unter anderem neun Wochenenden in Bonn, offen für Diätassistentinnen und Absolventen ernährungswissenschaftlicher Studiengänge.
- VDD-Fortbildungszertifikat: Nachweis des Verbands der Diätassistenten über 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren, davon mindestens 30 im Bereich Diätetik.
- Ernährungsberater/in VDOE: seit 1994 vergeben, rund 1.400 Mitglieder hatten es Ende 2021. Seit dem 1. Januar 2025 nimmt der Verband keine neuen Anträge mehr an, das Zertifikat läuft über E-Zert weiter.
- Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED: Zertifikat des Verbands für Ernährung und Diätetik mit eigener Fachkräftesuche nach Postleitzahl.
- E-Zert Ernährungstherapie: verbandsübergreifendes Zertifikat mehrerer Fachverbände. Diätassistentinnen werden mit dem Staatsexamen aufgenommen, Studienabsolventinnen nach Prüfung ihrer Qualifikation.
Jedes Zertifikat verfällt. Ohne mindestens 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren, das sind 37,5 Stunden Fortbildung, gilt es nicht mehr. Ein Zertifikat von vor zehn Jahren ohne Auffrischung zeigt nur, dass die Person damals qualifiziert war. Fragen Sie deshalb nach dem Gültigkeitsdatum, nicht nur nach dem Zertifikat selbst. Die Krankenkassen tun dasselbe. Die DAK lässt für die Einzelberatung Diätassistentinnen und Ernährungswissenschaftlerinnen mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation zu, und die BARMER verlangt neben dem Abschluss eine gültige Zusatzqualifikation mit Zertifikat eines Fachverbands.
Hier finden Sie geprüfte Fachkräfte in Ihrer Nähe
Die zuverlässigste Suche läuft über die Datenbanken der Fachverbände, weil dort nur Personen stehen, deren Zertifikat der Verband selbst geprüft hat. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bietet eine Suche nach Postleitzahl, Ort oder Krankheitsbild mit über 750 Einträgen. Die Listung ist für jede Fachkraft mit gültigem Zertifikat kostenfrei, unabhängig davon, welcher Verband es ausgestellt hat. Der Verband für Ernährung und Diätetik führt seine eigene Fachkräftesuche nach Postleitzahlbereichen, und die Plattform E-Zert zeigt auf einer Karte ausschließlich zertifizierte Fachkräfte für Ernährungstherapie. Mehrere große Krankenkassen verweisen auf genau diese Suchwerkzeuge.
Zwei weitere Wege ergänzen die Verbandssuche. Ihre Arztpraxis kennt oft Fachkräfte, mit denen sie zusammenarbeitet, fragen Sie also zuerst dort. Wer eine ärztliche Beratung möchte, sucht über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin. Für Kurse, die Ihre Kasse bezuschusst, führt der Weg über die eigene Kursdatenbank der Kassen, denn nur dort gelistete Kurse werden gefördert.
Eine Grenze müssen Sie kennen: Die Registrierung in den Verbandsdatenbanken ist freiwillig und meist an eine Mitgliedschaft gebunden. Eine Diätassistentin ohne Verbandsmitgliedschaft kann bestens qualifiziert sein und fehlt trotzdem in jeder Liste. Umgekehrt ist ein Eintrag in einem allgemeinen Branchenverzeichnis kein Qualifikationsnachweis. Prüfen Sie im Zweifel die Urkunde, nicht den Eintrag.
Diese 7 Warnsignale zeigen eine unseriöse Beratung
Eine anerkannte Fachkraft arbeitet unabhängig von Herstellern, wirbt für keine Produkte und verkauft keine Produkte in der Beratung. Alles, was davon abweicht, ist ein Warnsignal. Dahinter stehen keine Geschmacksfragen, sondern Grenzen, an die sich eine seriöse Beratung ohnehin hält:
- Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in der Beratung, oft über Vertriebsstrukturen mit Provision.
- Heilversprechen für Lebensmittel oder Kapseln, also die Behauptung, ein Produkt beuge einer Krankheit vor, behandle oder heile sie.
- Gesundheitsversprechen, die keine amtliche Zulassung haben, etwa feste Angaben zu Tempo oder Ausmaß einer Gewichtsabnahme.
- Erfolgsgarantien für eine Beratung oder Methode, obwohl niemand einen Erfolg mit Sicherheit versprechen kann.
- Diagnosen ohne Arzt, etwa eine Unverträglichkeit aus einem Fragebogen oder einem selbst angebotenen Bluttest.
- Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern, dramatischen Krankengeschichten oder der Drohung, ohne das Angebot werde die Gesundheit leiden.
- Bezeichnungen wie staatlich geprüft oder staatlich zertifiziert. Das klingt amtlich, ist aber keine Anerkennung.
Hat die Person eine Ausbildung als Diätassistentin oder ein abgeschlossenes Studium der Ernährungswissenschaft?
Liegt ein gültiges Zertifikat eines Fachverbands vor, oder ist die Person Diätassistentin?
Verkauft die Person Produkte, verspricht sie Heilung oder stellt sie selbst Diagnosen?
Nicht geeignet. Die Qualifikation ist da, die Unabhängigkeit fehlt. Melden Sie den Fall dem Verband, der das Zertifikat ausgestellt hat.
Geeignet. Holen Sie die ärztliche Bescheinigung und einen Kostenvoranschlag und klären Sie den Zuschuss mit Ihrer Kasse.
Für die Einzelberatung mit Kassenzuschuss reicht das bei den meisten Kassen nicht. Prüfen Sie stattdessen, ob ein zertifizierter Kurs infrage kommt.
Ein Kassenzuschuss ist ausgeschlossen. Ohne Grundausbildung bleibt zudem offen, ob die Person eine Erkrankung überhaupt richtig einordnen kann. Suchen Sie weiter.
Wenn Sie auf eine solche Praxis stoßen, gibt es zwei Adressen. Für Nahrungsergänzungsmittel mit Krankheitsversprechen ist die Lebensmittelüberwachung Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig. Bei einer Beratung, die wie eine Behandlung zur Feststellung oder Heilung von Krankheiten wirkt, ist das örtliche Gesundheitsamt der richtige Ansprechpartner.
In 5 Schritten prüfen Sie einen Anbieter
Die Prüfung dauert mit Unterlagen etwa zehn Minuten und erspart Ihnen im schlechtesten Fall mehrere hundert Euro Honorar ohne Zuschuss. Gehen Sie so vor:
- Fragen Sie nach der Grundausbildung und lassen Sie sich die Urkunde zeigen: die Erlaubnis als Diätassistentin oder eine Bachelor- beziehungsweise Masterurkunde in Ernährungswissenschaft oder einem verwandten Studiengang.
- Fragen Sie nach dem Verbandszertifikat und seinem Gültigkeitsdatum. Ein Zertifikat ohne Auffrischung in den letzten drei Jahren gilt nicht mehr.
- Prüfen Sie den Namen in der Datenbank des ausstellenden Verbands. Fehlt der Eintrag, fragen Sie nach dem Grund: Eine fehlende Mitgliedschaft ist ein zulässiger Grund, ein abgelaufenes Zertifikat nicht.
- Fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und klären Sie mit Ihrer Kasse, ob sie diese Fachkraft für die Einzelberatung bezuschusst.
- Achten Sie im Erstgespräch auf drei Dinge: keine Produkte, keine Diagnose ohne ärztlichen Befund, und die Bereitschaft, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zusammenzuarbeiten.
Das dürfen Sie von einer guten Erstberatung erwarten
Eine qualifizierte Erstberatung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch. Die Fachkraft erfragt Ihre Beschwerden, Diagnosen, Medikamente, Ihren Tagesablauf und Ihre Essgewohnheiten, oft anhand eines Protokolls, das Sie vorher drei bis sieben Tage geführt haben. Daraus entstehen Ziele, die Sie gemeinsam festlegen, und Empfehlungen, die zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen passen. Ein vorgedruckter Wochenplan, der für alle gleich ist, erfüllt diesen Anspruch nicht und ist auch kein Grund für einen Kassenzuschuss.
Zur guten Beratung gehört außerdem der Austausch mit der Arztpraxis. Eine Fachkraft, die Ihre Laborbefunde oder Ihren Medikationsplan nicht sehen will oder sich weigert, der Ärztin einen kurzen Bericht zu schicken, arbeitet an der Medizin vorbei.
Was eine Beratung nicht leisten kann, gehört ebenfalls zur Aufklärung. Sie ersetzt keine ärztliche Behandlung und kein Medikament, sie garantiert kein Gewicht und keine Beschwerdefreiheit. Eine Fachkraft, die das offen sagt, hält sich an die Regeln gegen irreführende Gesundheitswerbung. Genau daran erkennen Sie sie.
Häufige Fragen
Ist die Bezeichnung Ernährungsberater in Deutschland geschützt?
Nein, die Bezeichnung Ernährungsberater ist in Deutschland nicht geschützt, ebenso wenig Ernährungscoach oder Ernährungstherapeut. Geschützt ist nur Diätassistentin oder Diätassistent, das Führen ohne Erlaubnis kostet bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Bei Absolventinnen der Ernährungswissenschaft ist der akademische Grad geschützt, der Beruf aber kein staatlich anerkannter Heilberuf.
Welche Qualifikation muss ein Ernährungsberater haben, damit die Krankenkasse zahlt?
Damit die Krankenkasse eine Einzelberatung bezuschusst, verlangen die Kassen eine Ausbildung als Diätassistentin oder ein Studium der Ernährungswissenschaft und dazu ein gültiges Zertifikat eines Fachverbands. Die BARMER nennt beides ausdrücklich, die DAK lässt Diätassistentinnen und Ernährungswissenschaftlerinnen mit Beraterzertifikat zu. Anerkannte Zertifikate sind unter anderem Ernährungsberater/DGE, das VDD-Fortbildungszertifikat, die VFED-Qualifikation und E-Zert.
Wo finde ich einen zertifizierten Ernährungsberater in meiner Nähe?
Zertifizierte Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater finden Sie in den Datenbanken der Fachverbände. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bietet eine Suche nach Postleitzahl oder Krankheitsbild mit über 750 Einträgen, der Verband für Ernährung und Diätetik eine Fachkräftesuche nach Postleitzahlbereich, und E-Zert eine Kartensuche. Mehrere große Krankenkassen verweisen auf dieselben Datenbanken.
Darf ein Ernährungsberater Nahrungsergänzungsmittel verkaufen?
Verkaufen darf ein Ernährungsberater Nahrungsergänzungsmittel, aber die von den Kassen anerkannten Fachkräfte haben sich verpflichtet, keine Produkte zu verkaufen und keine Produktwerbung zu betreiben. Verboten ist unabhängig davon jede Aussage, ein Nahrungsergänzungsmittel heile oder lindere eine Krankheit. Verkauf in der Beratung ist deshalb das deutlichste Warnsignal.
Darf ein Ernährungsberater eine Unverträglichkeit oder Krankheit feststellen?
Ein Ernährungsberater ohne ärztliche Zulassung oder Heilpraktikererlaubnis darf keine Krankheit feststellen. Das Feststellen, Heilen oder Lindern von Krankheiten ist Ärztinnen, Ärzten und zugelassenen Heilpraktikern vorbehalten, wer es ohne Erlaubnis berufsmäßig betreibt, riskiert eine Strafe. Qualifizierte Fachkräfte arbeiten deshalb bei Erkrankungen auf Grundlage eines ärztlichen Befunds und einer Bescheinigung.
