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Was Ernährungsberatung beim Abnehmen leistet und was nicht

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Ernährungsberatung kann beim Abnehmen helfen, allein reicht sie aber nicht: Fachleute empfehlen sie immer zusammen mit Bewegung und einer Verhaltensänderung. Als Ziel gilt ein Verlust von mindestens 5 Prozent des Ausgangsgewichts in sechs bis zwölf Monaten bei einem Body-Mass-Index von 25 bis 34,9. Ab einem BMI von 35 sind es mindestens 10 Prozent. Eine bestimmte Diät verspricht sie nicht.

Gewichtsziel in 6 bis 12 Monaten
5 bis 10 Prozent
S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas, Deutsche Adipositas-Gesellschaft, Stand 7. Oktober 2024
Übliches Energiedefizit für die Abnahme
500 bis 600 Kilokalorien am Tag
S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas, Kapitel Ernährungstherapie, Stand 7. Oktober 2024
Erwachsene mit Adipositas in Deutschland
19,7 Prozent
Robert Koch-Institut, Journal of Health Monitoring, Stand 26. März 2025
Ein Teller mit buntem Gemüse, Getreide und einem gegrillten Filet steht auf einem Küchentisch, daneben ein Glas Wasser.
Beim Abnehmen hilft ein Essen, das Sie auch nach Monaten noch gern essen. Bild: KI generiert.

Welche Gewichtsziele die Leitlinie für realistisch hält

Wer mit einer Ernährungsberatung abnehmen will, sollte zuerst wissen, welches Ziel die Fachwelt für realistisch hält. Die ärztliche Leitlinie zur Adipositas, verfasst von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft mit sieben weiteren Fachgesellschaften, nennt ein Ziel, das bescheidener klingt als die meisten Erwartungen. Innerhalb von sechs bis zwölf Monaten sollen Sie bei einem Body-Mass-Index von 25 bis 34,9 mindestens 5 Prozent Ihres Ausgangsgewichts verlieren. Ab einem BMI von 35 sind es mindestens 10 Prozent. Der BMI ist Ihr Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch Ihre Körpergröße in Metern zum Quadrat.

Dieses bescheidene Ziel hat einen Grund. Schon eine Abnahme von etwa 5 Prozent verbessert nach der Leitlinie messbar Blutzucker, Blutfette und Blutdruck. Mit begleiteten Programmen ist das Ziel bei bis zu 70 Prozent der Patientinnen und Patienten erreichbar, also nicht bei allen. Und ein nicht erreichtes Ziel wirkt frustrierend: Viele brechen die Therapie deshalb ab. Für eine Person mit 95 Kilogramm und einem BMI von 32 heißt das Ziel also 4,75 Kilogramm in sechs bis zwölf Monaten, nicht 20.

Die Spanne reicht von mindestens 5 bis mindestens 10 Prozent Gewichtsverlust, je nach Ihrem Ausgangs-BMI. Der Weg zur Kassenleistung unterscheidet sich dabei mit jeder Gewichtsklasse. Die folgende Tabelle ordnet vier BMI-Bereiche von 25 bis über 40 dem jeweiligen Ziel und Kassenweg zu.

Die Tabelle zeigt die Gewichtsklassen nach dem Body-Mass-Index, das Ziel der Leitlinie und den Weg zu einer Kassenleistung.
BMI in kg/m²EinordnungZiel laut LeitlinieWeg zur Kassenleistung
25,0 bis 29,9Übergewicht (Vorstufe der Adipositas)Mindestens 5 Prozent in 6 bis 12 MonatenEin anerkannter Kurs zur Vorbeugung; für Menschen ohne behandlungsbedürftige Stoffwechselkrankheit
30,0 bis 34,9Adipositas Grad IMindestens 5 Prozent in 6 bis 12 MonatenEinzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung; Betreuungsprogramm bei einer Begleiterkrankung; App auf Rezept; ein Kurs nur nach Rücksprache mit der Ärztin
35,0 bis 39,9Adipositas Grad IIMindestens 10 Prozent in 6 bis 12 MonatenEinzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung; Betreuungsprogramm ohne weitere Voraussetzung; App auf Rezept
ab 40,0Adipositas Grad IIIMindestens 10 Prozent in 6 bis 12 MonatenEinzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung; Betreuungsprogramm; bei Bedarf Mitbetreuung durch eine spezialisierte Einrichtung

Warum Ernährungsberatung allein nicht reicht

Was der Unterschied zwischen Beratung und Therapie sonst bedeutet, erklärt der Artikel Was macht ein Ernährungsberater. Die Leitlinie ordnet die Ernährungstherapie klar ein: Sie ist der wichtigste Baustein jeder Behandlung und beeinflusst das Körpergewicht am stärksten. Trotzdem soll jede Gewichtsbehandlung auf drei Säulen stehen: Ernährung, Bewegung und eine Verhaltensänderung, das fordert die Leitlinie mit ihrer höchsten Empfehlungsstufe. Der Grund: Bei einem Energiedefizit spart Ihr Körper Energie, und der Grundumsatz sinkt mit dem Verlust an Muskelmasse. Nach drei bis sechs Monaten stellt sich so ein neues Gleichgewicht ein. Wer dann nur an der Ernährung dreht, kommt nicht weiter.

Deshalb beginnt die zweite Hälfte der Therapie erst, wenn die Waage stehen bleibt. Adipositas ist nach der Leitlinie eine langfristige Krankheit, die häufig zurückkehrt. Deshalb sollen Sie über die Abnahme hinaus Hilfe bekommen, damit das neue Gewicht bleibt. Das Behandlungsteam soll Sie schon bei der Planung darauf hinweisen, dass Sie wieder zunehmen können, und Ihnen nach der Abnahme eine Weiterbetreuung anbieten. Das Betreuungsprogramm Adipositas verlangt genau das: Sie werden darüber aufgeklärt, dass nach der Abnahme weitere Schritte zur Stabilisierung nötig sind.

Bewegung ist dabei kein Zusatz, sondern Teil des Rezepts. Für Menschen mit Typ-2-Diabetes gilt als Ziel regelmäßiges Training von mindestens 150 Minuten in der Woche, angepasst an Ihre Belastbarkeit. Auch Alltagsbewegung wie Treppensteigen oder Gartenarbeit zählt mit. Programme, die Ernährung, Bewegung und Verhalten verbinden, wirken nach zwölf Monaten nachweislich besser als Programme mit Bewegung allein.

Welche Ernährungsformen die Fachwelt empfiehlt und welche nicht

Eine einzige richtige Diät gibt es laut Leitlinie nicht, wohl aber eine Auswahl belegter Wege und eine Liste von Sackgassen. Empfohlen werden Ernährungsangaben, die zu Ihrer Lebenssituation, Ihrem Risikoprofil und Ihren Zielen passen. Sie und Ihre Ärztin wählen gemeinsam aus, was zu Ihrem Alltag, Ihrer Kultur und Ihren Gewohnheiten passt:

  • Weniger Fett oder weniger Kohlenhydrate: In einer Auswertung von 48 Studien mit 7.286 Teilnehmenden verloren beide Gruppen nach zwölf Monaten fast gleich viel, gut 7 Kilogramm.
  • Intervallfasten oder Essen nur in einem festen Zeitfenster, verbunden mit weniger Kalorien.
  • Ernährungsmuster mit belegter Wirkung auf Herz und Stoffwechsel: mediterrane Kost, vegetarische oder vegane Kost, die Nordische Diät, die DASH-Diät.
  • Umstellung auf günstigere Nährstoffe: mehr ungesättigte Fettsäuren und pflanzliches Eiweiß, Kohlenhydrate, die den Blutzucker langsamer steigen lassen, mindestens 30 Gramm Ballaststoffe am Tag, Vollkorn, mehr Obst, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte, weniger Salz, Wasser statt gezuckerter Getränke.
  • Ersatzmahlzeiten, auch Formuladiäten genannt, mit 800 bis 1.200 Kilokalorien am Tag: nur zeitlich begrenzt, meist höchstens zwölf Wochen, ärztlich begleitet und nicht auf Kosten der gesetzlichen Kasse; bei 800 Kilokalorien nennt die Leitlinie 10 bis 15 Kilogramm Verlust nach acht und 15 bis 20 Kilogramm nach zwölf Wochen.

Von stark einseitigen Ernährungsweisen rät die Leitlinie deutlich ab, mit breiter Zustimmung der beteiligten Fachleute. Dazu zählen zum Beispiel reine Ananas-, Bananen-, Obst-, Reis-, Saft- oder Nulldiäten ohne Kohlenhydrate oder Fett. Der Grund ist die Versorgung: Bei sehr wenig Energie und einseitiger Auswahl drohen schon nach kurzer Zeit fehlende Nährstoffe. Einen belegten Nutzen gibt es für diese Diäten zudem nicht.

Was die Krankenkasse beim Abnehmen bezahlt

Für die Gewichtsabnahme gibt es vier Wege zu einer Kassenleistung, und keiner davon heißt Diät. Der erste ist ein anerkannter Kurs zur Vorbeugung. Er richtet sich an Erwachsene mit einem BMI von 25 bis unter 30, bei einem BMI von 30 bis unter 35 nur nach Rücksprache mit der Ärztin. An Menschen mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselkrankheit oder einer Essstörung richtet er sich nicht. Der zweite Weg ist die Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung; Adipositas und Übergewicht stehen dabei als erste mögliche Ursache auf der Vorlage der Berufsverbände. Mehr zu diesem Weg lesen Sie im Artikel Zuschuss der Krankenkasse zur Ernährungsberatung. Ernährungsberatung ist bei Adipositas keine feste Leistung, wird aber auf ärztliche Empfehlung als Patientenschulung bezahlt, und Sie sollen aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Der dritte Weg ist das Betreuungsprogramm Adipositas für Erwachsene, das seit dem 1. Juli 2024 läuft. Einschreiben können sich Erwachsene mit einem BMI ab 35. Auch ein BMI von 30 bis unter 35 reicht, wenn mindestens eine Begleiterkrankung vorliegt, etwa Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Schlafapnoe, eine koronare Herzkrankheit, eine Herzschwäche oder Prädiabetes. Voraussetzung ist immer, dass Sie aktiv mitmachen, vor allem an einer Schulung teilnehmen. Ihre Kasse muss ein solches Programm nicht anbieten, und Appetitzügler oder Ersatzmahlzeiten gehören nicht dazu, weil der Gesetzgeber sie als Kassenleistung ausschließt. Der vierte Weg ist eine App auf Rezept, eine sogenannte digitale Gesundheitsanwendung. Für Adipositas Grad I und II sind zwei Apps dauerhaft gelistet und mit Rezept kostenfrei.

Welcher Weg zum Abnehmen wird bei Ihnen bezuschusst?

Liegt Ihr BMI bei 30 oder höher?

Ja

Liegt der BMI bei 35 oder höher, oder bei 30 bis unter 35 mit einer Begleiterkrankung wie Diabetes, Bluthochdruck oder Schlafapnoe?

Ja

Fragen Sie Ihre Hausarztpraxis nach dem Betreuungsprogramm Adipositas, falls Ihre Kasse es anbietet, und nach der Bescheinigung für die Einzelberatung. Eine App auf Rezept ist bis zu einem BMI von 39,9 möglich.

Nein

Holen Sie sich die ärztliche Bescheinigung für die Einzelberatung; die Höhe des Zuschusses legt Ihre Kasse fest. Eine App auf Rezept ist möglich. Ein Kurs geht nur nach Rücksprache mit der Ärztin.

Nein

Liegt Ihr BMI bei 25 bis unter 30, ohne behandlungsbedürftige Stoffwechselkrankheit und ohne Essstörung?

Ja

Ein anerkannter Kurs wird bezuschusst, bei der Techniker Krankenkasse zum Beispiel mit 80 Prozent bis 150 Euro, ohne ärztliche Bescheinigung.

Nein

Bei Normalgewicht ist Abnehmen kein medizinisches Ziel und keine Kassenleistung. Wenn Sie trotzdem abnehmen wollen, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber, warum.

Ob bei Ihnen eine Adipositas oder eine Begleiterkrankung vorliegt, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Das leistet weder die Fachkraft noch ein Rechner im Internet. Der BMI ist die Grundlage für die Einschätzung, doch die Diagnose braucht mehr: Bauchumfang, Blutdruck und Laborwerte gehören zur Untersuchung dazu. Mit dieser Abklärung beginnt jeder Weg, der bezuschusst wird.

Woran Sie ein seriöses Abnehmangebot von einem Diätversprechen unterscheiden

Abnehmen ist der Bereich mit den meisten Versprechen, und mehrere Gesetze setzen ihnen Grenzen. Für Verfahren und Behandlungen, die sich auf Krankheiten beziehen, ist jede Werbung verboten, die den Eindruck weckt, ein Erfolg lasse sich mit Sicherheit erwarten. Für Lebensmittel wie Shakes, Riegel und Kapseln sind Angaben über Dauer und Ausmaß der Abnahme verboten, ebenso Empfehlungen einzelner Ärztinnen, Ärzte oder Gesundheitsberufe. Und kein Lebensmittel darf damit werben, eine Krankheit vorzubeugen, zu behandeln oder zu heilen, weder in der Werbung noch auf der Packung.

  • Ein Versprechen in Kilogramm pro Woche oder bis zu einem festen Datum. Die Leitlinie nennt Ziele in Prozent über sechs bis zwölf Monate, erreichbar bei bis zu 70 Prozent der Teilnehmenden.
  • Ein Produkt, das zum Programm gehört, ob Shake, Kapsel oder Ersatzmahlzeit. Qualifizierte Fachkräfte verkaufen keine Produkte.
  • Ersatzmahlzeiten ohne ärztliche Begleitung oder länger als zwölf Wochen. Erlaubt sind sie nur zeitlich begrenzt und medizinisch begleitet.
  • Eine einseitige Kostform als Methode, etwa eine Saft-, Reis- oder Nulldiät. Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab.
  • Ein Plan, der für alle gleich ist. Die Leitlinie verlangt Empfehlungen, die auf Sie zugeschnitten sind.
  • Kein Wort zur Zeit nach dem Ziel. Die Stabilisierung danach gehört laut Leitlinie zur Therapie dazu.
  • Vorher-Nachher-Bilder und dramatische Erfolgsgeschichten. Außerhalb von Fachkreisen sind Krankengeschichten und Bilder verboten, die irreführen oder zur falschen Selbstdiagnose verleiten.

So starten Sie in 6 Schritten

Der Einstieg entscheidet über den Weg zur Kassenleistung und über die Qualität der Beratung. Diese Reihenfolge hält beides zusammen:

  1. Bestimmen Sie Ihren BMI: Gewicht in Kilogramm geteilt durch Größe in Metern zum Quadrat. Ab 25 gilt Übergewicht, ab 30 Adipositas Grad I, ab 35 Grad II, ab 40 Grad III.
  2. Lassen Sie sich ärztlich untersuchen: Begleiterkrankungen, Laborwerte, Bauchumfang. Bitten Sie bei Adipositas um die Bescheinigung für eine Ernährungstherapie und fragen Sie nach dem Betreuungsprogramm und einer App auf Rezept.
  3. Wählen Sie den Weg zur Kassenleistung nach Ihrem BMI: einen Kurs bei 25 bis unter 30, eine Einzelberatung ab 30, das Betreuungsprogramm ab 35 oder ab 30 mit Begleiterkrankung.
  4. Wählen Sie eine Fachkraft mit anerkanntem Abschluss und gültigem Zertifikat, die keine Produkte verkauft, und holen Sie sich vor dem ersten Termin die Zusage Ihrer Kasse.
  5. Vereinbaren Sie im ersten Gespräch ein Ziel in Prozent über sechs bis zwölf Monate, ein Energiedefizit, das zu Ihrem Alltag passt, und Bewegung als festen Teil des Plans.
  6. Legen Sie die Zeit nach dem Ziel gleich mit fest: Termine danach, Abstände, und was bei einer Gewichtszunahme passiert.

Eine Grenze bleibt: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Untersuchung und keine Therapieentscheidung. Ob bei Ihnen eine Ernährungstherapie, ein Betreuungsprogramm, eine App auf Rezept oder eine andere Behandlung sinnvoll ist: Das klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Fachkraft setzt um, was dort entschieden wurde, und meldet zurück, was sie beobachtet.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich mit einer Ernährungsberatung abnehmen?

Wie viel Sie mit einer Ernährungsberatung abnehmen, lässt sich nicht versprechen. Als Ziel gelten mindestens 5 Prozent des Ausgangsgewichts in sechs bis zwölf Monaten bei einem BMI von 25 bis 34,9. Ab einem BMI von 35 sind es mindestens 10 Prozent. Bei einem Energiedefizit von 500 bis 600 Kilokalorien am Tag erwartet die Leitlinie etwa 0,5 Kilogramm je Woche über höchstens drei Monate. Nach zwölf Monaten sind es 5 bis 6 Kilogramm, unabhängig von der Diätform. Erreichbar sind diese Ziele bei bis zu 70 Prozent der Teilnehmenden.

Zahlt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung zum Abnehmen?

Die Krankenkasse bezuschusst eine Ernährungsberatung zum Abnehmen auf vier Wegen. Der erste ist ein anerkannter Kurs bei einem BMI von 25 bis unter 30, der zweite eine Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung bei Adipositas. Der dritte ist das Betreuungsprogramm Adipositas ab einem BMI von 35 oder ab 30 mit Begleiterkrankung, der vierte eine App auf Rezept bei Adipositas Grad I und II. Eine feste Leistung ist die Beratung bei Adipositas nicht, wird aber auf ärztliche Empfehlung als Schulung bezahlt.

Welche Diät empfiehlt die Leitlinie zum Abnehmen?

Die Leitlinie empfiehlt keine bestimmte Diät, sondern Empfehlungen, die zu Ihrer Lebenssituation, Ihrem Risikoprofil und Ihren Zielen passen. Als Optionen nennt sie weniger Fett oder weniger Kohlenhydrate, Intervallfasten sowie mediterrane, vegetarische, vegane, nordische oder DASH-Kost. Dazu kommt die Umstellung auf ungesättigte Fette, Vollkorn, mindestens 30 Gramm Ballaststoffe am Tag und Wasser statt gezuckerter Getränke. Von stark einseitigen Diäten wie Saft-, Reis- oder Nulldiäten rät sie deutlich ab.

Sind Ersatzmahlzeiten und Abnehmshakes eine Kassenleistung?

Ersatzmahlzeiten und Abnehmshakes sind keine Kassenleistung. Sie sollen darüber informiert werden, dass die gesetzlichen Kassen solche Produkte nicht bezahlen, weil der Gesetzgeber sie als Kassenleistung ausschließt. Mit 800 bis 1.200 Kilokalorien am Tag sollen sie nur zeitlich begrenzt, meist höchstens zwölf Wochen, und ärztlich begleitet eingesetzt werden.

Ab welchem BMI kann ich mich in das Betreuungsprogramm Adipositas einschreiben?

In das Betreuungsprogramm Adipositas für Erwachsene können Sie sich ab einem BMI von 35 einschreiben. Auch ein BMI von 30 bis unter 35 reicht, mit mindestens einer Begleiterkrankung wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Schlafapnoe, einer stabilen koronaren Herzkrankheit, einer stabilen Herzschwäche oder Prädiabetes. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv mitmachen, vor allem an einer Schulung teilnehmen. Das Programm läuft seit dem 1. Juli 2024; ob Ihre Kasse es anbietet, erfragen Sie dort.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas, AWMF-Registernummer 050-001, Version 5.0, Stand 07.10.2024, gültig bis 06.10.2029, Empfehlungen 4.2, 5.2 bis 5.4, 5.7, 5.8 und 5.38, Deutsche Adipositas-Gesellschaft, AWMF,
  2. DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL), Anlage 23 Adipositas Erwachsene, Nummern 1.2, 1.3, 1.5.1 und 1.5.2, sowie Anlage 1 Diabetes mellitus Typ 2, Nummer 1.4.2, Fassung vom 20.11.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Neues Gesundheitsangebot bei Adipositas: G-BA schafft Voraussetzungen für DMP, Pressemitteilung vom 16.11.2023, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24), Beschluss vom 16.11.2023, in Kraft seit 01.07.2024, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. § 43 SGB V, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 33a SGB V, Digitale Gesundheitsanwendungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 3 und § 11 Heilmittelwerbegesetz, irreführende Werbung und Werbeverbote außerhalb der Fachkreise, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung), Artikel 12, konsolidierte Fassung, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  9. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung), Artikel 7 Absatz 3, konsolidierte Fassung, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  10. DiGA-Verzeichnis, Suche nach Adipositas: Oviva Direkt für Adipositas und zanadio, dauerhaft aufgenommen, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
  11. Verbreitung von Adipositas und Rauchen bei Erwachsenen in Deutschland, Entwicklung von 2003 bis 2023, Journal of Health Monitoring, 26.03.2025, Robert Koch-Institut,
  12. Wie qualifiziere ich mich zielsicher für die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie? Übersicht zu Zielgruppen der Präventionskurse und zur Rahmenvereinbarung, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.