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Ratgeber

Wie ein Präventionskurs Ernährung abläuft

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Präventionskurs zur Ernährung dauert 8 bis 12 Einheiten von 45 bis 90 Minuten, meist einmal pro Woche, in Gruppen von 6 bis 15 Personen. Sie melden sich direkt beim Anbieter an und zahlen die Gebühr zunächst selbst. Nach mindestens 80 Prozent Anwesenheit bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Ihre Kasse einen Teil der Kosten erstattet.

Kursumfang
8 bis 12 Einheiten von 45 bis 90 Minuten
GKV-Spitzenverband, Leitfaden Prävention, Stand 17. Dezember 2025
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für Kurse vor Ort
GKV-Spitzenverband, Kriterien zur Zertifizierung, Stand 6. Januar 2026
Mindestanwesenheit für den Zuschuss
80 Prozent der Einheiten
GKV-Spitzenverband, Kriterien zur Zertifizierung, Stand 6. Januar 2026
Eine kleine Gruppe Erwachsener schneidet in einem Kochkurs gemeinsam Gemüse, eine Kursleiterin hilft.
Ein Präventionskurs findet in einer Gruppe statt. Bild: KI generiert.

Woran Sie einen echten Präventionskurs erkennen

Ein echter Präventionskurs hat eine Kursnummer in der Datenbank der Kassen, ein Zertifikat mit einem Prüfsiegel und eine namentlich geprüfte Kursleitung. Eine Prüfstelle kontrolliert im Auftrag von über 80 gesetzlichen Kassen jeden Kurs und jede Kursleitung, kostenfrei für den Anbieter. Ohne diese Prüfung darf keine Kasse einen Zuschuss zahlen.

Zertifizierte Kurse finden Sie an zwei Stellen: in der Kurssuche Ihrer Kasse und in einem gemeinsamen Online-Portal aller Kassen, in dem Sie nach Postleitzahl, Thema und Kursform filtern. Ein Anbieter, der mit Kassenzuschuss wirbt, aber in keiner dieser Listen steht, ist entweder nicht geprüft oder sein Zertifikat ist abgelaufen. Den Zuschuss der Krankenkasse beantragen Sie nach dem Kurs mit der Bescheinigung des Anbieters.

  • Kursnummer: Jeder geprüfte Kurs trägt eine Kennung aus der Datenbank; sie steht auf Ihrer Bescheinigung und lässt sich online nachschlagen.
  • Siegel: Das Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention darf nur zusammen mit dem Zertifikat gezeigt werden, nie allein als Logo.
  • Kursleitung: Geprüft wird die Kombination aus Kurskonzept und Person; wer auf Ihrer Bescheinigung steht, muss den Kurs auch wirklich gehalten haben.
  • Titel und Umfang: Titel, Zahl der Einheiten und Minuten je Einheit stehen in der Datenbank; weicht die Rechnung davon ab, lehnen Kassen den Antrag ab.
  • Gültigkeit: Das Zertifikat gilt befristet, meist drei Jahre; entscheidend ist, dass es zu Kursbeginn noch gilt.

Für wen ein Ernährungskurs gedacht ist

Im Bereich Ernährung gibt es zwei Kursrichtungen, und jeder Kurs gehört zu genau einer. Die eine richtet sich gegen Mangel- und Fehlernährung und ist offen für alle. Die andere zielt auf Gewichtsreduktion und hat eine Grenze beim Körpergewicht. Welche Richtung gilt, steht auf Ihrer Bescheinigung und entscheidet, wer teilnehmen darf. Ein Kurs zur Gewichtsreduktion richtet sich an Erwachsene mit einem Body-Mass-Index, kurz BMI, dem Verhältnis von Gewicht zu Körpergröße, von 25 bis unter 30. Bei einem BMI von 30 bis unter 35 nimmt er Sie nur nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt auf. Er schließt behandlungsbedürftige Stoffwechselerkrankungen und Essstörungen aus.

Die Grenzen sind eng gezogen. Ein Kurs zur Gewichtsreduktion nimmt Erwachsene mit einem BMI von 25 bis unter 30 ohne weitere Bedingung auf, bei einem BMI von 30 bis unter 35 nur nach ärztlicher Rücksprache. Ab einem BMI von 35 ist der Kurs nicht mehr vorgesehen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt eine Marke zwischen der 90. und 97. Perzentile, einem Wachstumsmaßstab für das Alter. Die folgende Übersicht zeigt beide Kursrichtungen im Vergleich.

Die zwei Kursrichtungen im Bereich Ernährung unterscheiden sich in Zielgruppe und Inhalt (Fassung 17.12.2025)
MerkmalKurs gegen Mangel- und FehlernährungKurs zur Gewichtsreduktion
Zielgruppe ErwachseneMenschen mit ungünstigem Essverhalten, ohne seelische EssstörungBMI 25 bis unter 30; BMI 30 bis unter 35 nur nach ärztlicher Rücksprache; keine behandlungsbedürftige Stoffwechselerkrankung
Zielgruppe Kinder und Jugendlicheje nach Kurskonzept, mit der Familie6 bis 18 Jahre, zwischen der 90. und 97. Wachstumsmarke, mit Familie und Umfeld
Zielausgewogene, bedarfsgerechte Ernährung, mehr Bewegung im Alltaggesünderes Ess- und Bewegungsverhalten, Gewicht halten oder langsam senken
InhalteWissen und Motivation rund ums Essen, Einkaufs- und KochverhaltenUrsachen des Übergewichts, ballaststoffreiche und fettärmere Kost, Essen ohne Stress, Bewegung
Ausschlussseelische Essstörungkrankhaftes Übergewicht mit weiterer Ursache, psychische Grunderkrankung oder Essstörung
Nicht Teil des KursesProduktverkauf, Nahrungsergänzung, Diätshakes, Stoffwechsel- oder Allergietests, reine Kochkursezusätzlich Abnehmmedikamente und extreme Diäten

Die Grenze bei einem BMI von 35 ist der Punkt, an dem ein Kurs nicht mehr der richtige Weg ist. Ab dort und bei jeder Stoffwechselerkrankung, etwa Diabetes Typ 2, ist eine Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung der vorgesehene Weg. Ob Sie die Grenze erreichen, rechnen Sie aus Gewicht und Körpergröße selbst nach; ob eine Erkrankung vorliegt, entscheidet die Arztpraxis.

So sind die Kurseinheiten aufgebaut

Jede Einheit folgt demselben Muster: ein Einstieg mit Informationen, ein Hauptteil zum Üben und ein Abschluss mit Rückblick. Die Prüfstelle verlangt für jede Einheit einen solchen Plan mit Zeit, Ziel und Methode. Die Einheiten bauen aufeinander auf; ein Kurs aus zwölf gleichen Vorträgen wird nicht geprüft.

Die Inhalte stützen sich auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, DGE. Sie nennen etwa mindestens fünf Portionen Gemüse und Obst am Tag, höchstens 300 Gramm Fleisch in der Woche und rund 1,5 Liter Wasser. Weicht ein Kurskonzept davon ab, muss der Anbieter das fachlich begründen. Kochen kommt als Übung vor, ein reiner Kochkurs zählt aber nicht als Präventionskurs.

Neben dem wöchentlichen Kurs gibt es zwei weitere Formen. Kompaktkurse wie Gesundheitswochen brauchen mindestens 360 Minuten an mindestens zwei Tagen. Online-Kurse haben ebenfalls 8 bis 12 Einheiten, eine echte Kursleitung und mindestens 24 Minuten persönlichen Austausch je Teilnehmendem; Fragen beantwortet eine Fachkraft binnen 48 Stunden.

Vom Kurs zur Erstattung in 6 Schritten
  1. Kurs suchen

    Kurssuche der Kasse, Filter Ernährung und Postleitzahl, Kursnummer notieren. Zuständig: Sie. Zeit: vor der Anmeldung.

  2. Anmelden und zahlen

    Anmeldung beim Anbieter, Gebühr zunächst selbst zahlen, Rechnung aufbewahren. Zuständig: Sie und der Anbieter.

  3. 8 bis 12 Einheiten besuchen

    Wöchentliche Einheiten von 45 bis 90 Minuten, Anwesenheit wird notiert; höchstens 20 Prozent Fehltermine. Zuständig: die Kursleitung führt die Liste. Zeit: 8 bis 12 Wochen.

  4. Bescheinigung erhalten

    Der Anbieter füllt seinen Teil aus: Titel, Kursnummer, besuchte Einheiten, Kursleitung, Gebühr. Zuständig: der Anbieter. Zeit: nach der letzten Einheit.

  5. Antrag stellen

    Sie füllen Ihren Teil aus und reichen das Formular mit der Rechnung bei der Kasse ein. Zuständig: Sie. Frist: vier Jahre.

  6. Erstattung

    Die Kasse zahlt ihren Satz bis zu ihrer Höchstgrenze aufs Konto, üblich sind 75 bis 100 Prozent. Zuständig: die Kasse.

Wer einen Kurs leiten darf

Eine Kursleitung braucht einen staatlich anerkannten Abschluss rund um Ernährung, dazu mindestens 1.800 Stunden Wissen in Ernährung, Medizin, Pädagogik und Lebensmittelkunde. Diese Stunden stammen aus der Ausbildung zur Diätassistentin oder einem Studium der Ernährungswissenschaft, nicht aus einem Wochenendlehrgang. Für den Kurs müssen Sie diese Qualifikation nicht selbst prüfen, weil die Prüfung der Kursleitung Teil der Prüfung des Kurses ist.

Das steht auf Ihrer Bescheinigung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitliches Formular für die Bescheinigung und den Antrag auf Erstattung, bei Kursen vor Ort wie online. Es hat zwei Teile: einen für den Anbieter, einen für Sie.

  1. Teil 1 füllt der Anbieter aus: Ihr Name, Kurstitel, Zeitraum, besuchte Einheiten von der Gesamtzahl, Minuten je Einheit, Kursrichtung, Name der Kursleitung, Kursnummer und die gezahlte Gebühr.
  2. Der Anbieter bestätigt, dass die Kursleitung persönlich unterrichtet hat und dass der Zuschuss nicht mit einer Mitgliedschaft verrechnet wird.
  3. Teil 2 füllen Sie aus: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Anbieter, Bestätigung der Teilnahme, IBAN und Unterschrift.
  4. Rechnung beilegen und bei der Kasse einreichen; die Kasse darf die Angaben vor Ort unangemeldet prüfen.
  5. Erstattung prüfen: Prozentsatz und Höchstbetrag stehen in der Satzung Ihrer Kasse.

Falsche Angaben des Anbieters können dazu führen, dass er Zuschüsse zurückzahlen muss und alle seine Kurse von der Förderung ausgeschlossen werden. Für Sie heißt das: Wer Ihnen eine Bescheinigung für Einheiten anbietet, die Sie nicht besucht haben, riskiert seine Zulassung, und Sie einen Zuschuss, den Sie zurückzahlen müssen.

Wann eine Beratung besser passt als ein Kurs

Ein Präventionskurs richtet sich an Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung und vermittelt Wissen, das Sie danach selbst anwenden. Er ersetzt keine Behandlung und keinen vollständigen Ablauf einer Ernährungsberatung mit Erstgespräch und persönlichem Plan. Liegt eine Diagnose vor, etwa Diabetes Typ 2, eine Fettstoffwechselstörung, eine Nahrungsmittelallergie oder starkes Übergewicht ab einem BMI von 35, ist die Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung der vorgesehene Weg. Bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen gilt stattdessen die verordnete Ernährungstherapie.

Die Kursleitung darf Sie nicht behandeln und im Kurs nichts verkaufen. Ein Kurs, in dem Shakes, Kapseln oder ein Gentest angeboten werden, ist entweder nicht geprüft oder verstößt gegen seine Prüfung. Werbung mit einem versprochenen Gewicht oder einer Heilung ist bei Gesundheitsthemen verboten.

Kurs oder Einzelberatung

Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Erkrankung festgestellt, bei der die Ernährung Teil der Behandlung ist?

Ja

Die Einzelberatung mit Bescheinigung ist Ihr Weg, bei Mukoviszidose und seltenen Stoffwechselerkrankungen die verordnete Ernährungstherapie; ein Kurs ist hier nicht vorgesehen.

Nein

Liegt Ihr BMI unter 30, oder zwischen 30 und 35 mit ärztlicher Rücksprache?

Ja

Passt ein fester Wochentermin über 8 bis 12 Wochen in Ihren Alltag?

Ja

Ein Kurs vor Ort aus der Kursdatenbank passt zu Ihnen, Zuschuss nach der Bescheinigung.

Nein

Ein geprüfter Online-Kurs mit echter Kursleitung oder ein Kompaktkurs an zwei Tagen passt besser; bei freier Zeiteinteilung müssen Sie alle Einheiten schaffen.

Nein

Ab einem BMI von 35 oder bei einer Essstörung ist der Kurs nicht vorgesehen; der Weg führt über die Arztpraxis zur Einzelberatung.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass ein Präventionskurs Ernährung echt ist?

Ein echter Präventionskurs Ernährung steht mit einer Kursnummer in der Datenbank der Kassen, die Sie über die Kurssuche Ihrer Kasse erreichen. Der Anbieter darf das Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention zeigen. Fehlt der Kurs in der Datenbank, zahlt keine Kasse einen Zuschuss.

Wie lange dauert ein Präventionskurs Ernährung?

Ein Präventionskurs Ernährung dauert 8 bis 12 Einheiten von 45 bis 90 Minuten, meist eine Einheit pro Woche, also 8 bis 12 Wochen. Kompaktkurse wie Gesundheitswochen brauchen mindestens 360 Minuten an mindestens zwei Tagen. Online-Kurse haben ebenfalls 8 bis 12 Einheiten.

Brauche ich für einen Präventionskurs Ernährung eine ärztliche Bescheinigung?

Nein, für einen Präventionskurs Ernährung brauchen Sie keine ärztliche Bescheinigung. Eine ärztliche Empfehlung aus der Gesundheitsuntersuchung ist möglich und muss von der Kasse berücksichtigt werden, ist aber keine Voraussetzung. Bei einem BMI von 30 bis unter 35 verlangt der Kurs zur Gewichtsreduktion vorher eine ärztliche Rücksprache.

Kann ich mit Übergewicht an einem Präventionskurs Ernährung teilnehmen?

Mit einem BMI von 30 bis unter 35 können Sie nach ärztlicher Rücksprache an einem Kurs zur Gewichtsreduktion teilnehmen, wenn keine behandlungsbedürftige Stoffwechselerkrankung und keine Essstörung vorliegen. Ab einem BMI von 35 ist der Kurs nicht mehr vorgesehen; dann ist die Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung der Weg.

Was muss auf meiner Teilnahmebescheinigung stehen?

Auf Ihrer Teilnahmebescheinigung stehen seit dem 1. Januar 2026 verbindlich Kurstitel, Kursnummer, Kursrichtung, Zeitraum, besuchte Einheiten von der Gesamtzahl, Minuten je Einheit, Name der Kursleitung und die gezahlte Gebühr. Dazu kommt die Erklärung des Anbieters, dass die Kursleitung persönlich unterrichtet hat.

Ist ein Kochkurs ein Präventionskurs?

Ein reiner Koch- oder Backkurs ist kein Präventionskurs; er wird ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Kochen darf als praktische Übung im Kurs vorkommen, der Kurs muss aber überwiegend Wissen und Verhaltensänderung vermitteln und einem festen Ablauf aus Information, Übung und Rückblick folgen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 20 SGB V, Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, Absätze 2 und 5, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Leitfaden Prävention, Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V, Fassung vom 17. Dezember 2025, Kapitel 5.3.3, 5.3.9 und 5.4.2 Handlungsfeld Ernährung, GKV-Spitzenverband,
  3. Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß Kapitel 5, Stand 06.01.2026, GKV-Spitzenverband, Zentrale Prüfstelle Prävention,
  4. Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung, Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse, Version 12.2025, GKV-Spitzenverband,
  5. Präventionskurse, Handlungsfelder und Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, GKV-Spitzenverband,
  6. Richtlinien zur Verwendung des Zertifikats Deutscher Standard Prävention und des Logos der Zentrale Prüfstelle Prävention, Zentrale Prüfstelle Prävention, Team Gesundheit GmbH,
  7. Häufige Fragen für Anbieter, Kursumfang, Kompaktangebote, Gültigkeit der Zertifizierung, Zentrale Prüfstelle Prävention, Team Gesundheit GmbH,
  8. Präventionskurse finden, Kurssuche der Zentralen Prüfstelle Prävention, Zentrale Prüfstelle Prävention, Team Gesundheit GmbH,
  9. Die DGE-Empfehlungen Gut essen und trinken, veröffentlicht am 30.04.2024, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.,
  10. § 45 SGB I, Verjährung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas, AWMF-Registernummer 050-001, Version 5.0, Stand 07.10.2024, Empfehlung 5.3, Deutsche Adipositas-Gesellschaft, AWMF,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.