Ernährungsberater-Liste

Ratgeber

Was kostet eine Ernährungsberatung pro Stunde?

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Eine Stunde Ernährungsberatung kostet nach den Empfehlungen der Berufsverbände 70 bis 140 Euro. Einen festen Preis gibt es nicht, weil keine Gebührenordnung besteht. Der Berufsverband VDOE nennt 80 bis 120 Euro für Vorbeugung und 90 bis 140 Euro bei einer Erkrankung. Nur bei zwei seltenen Krankheiten hat die Kasse einen Preis vereinbart: 81,65 Euro je Stunde.

Empfohlenes Honorar bei Krankheit
90 bis 140 Euro je 60 Minuten
Berufsverband VDOE, Honorarempfehlungen für Selbstständige im Bereich Ernährung, Stand 13.08.2021, Stand 13. August 2021
Empfohlenes Erstgespräch ohne Umsatzsteuer
70 bis 130 Euro je 60 Minuten
Verband für Ernährung und Diätetik VFED, Honorarempfehlungen für selbstständige Freiberufler, Stand 06/2020, Stand 1. Juni 2020
Eine Hand hält am Empfangstresen einer Ernährungsberatung eine Bankkarte an ein Kartenterminal, daneben stehen eine Obstschale und eine Pflanze.
Am Empfang wird die Beratung bezahlt, einen Teil davon kann die Krankenkasse übernehmen. Bild: KI generiert.

Warum kostet Ernährungsberatung so unterschiedlich viel?

Für Ärztinnen und Ärzte legt eine Gebührenordnung fest, was eine Leistung kostet. Für Ernährungsberatung gibt es so etwas nicht. Jede Praxis bestimmt ihr Honorar selbst. Dazu kommt: Die Bezeichnung Ernährungsberater ist nicht geschützt. Sie kann eine Person tragen, die drei Jahre Ausbildung hinter sich hat, aber auch eine, die ein Wochenende lang einen Kurs besucht hat. Beide stellen am Ende dieselbe Art von Rechnung aus.

Deshalb haben zwei Berufsverbände Honorarempfehlungen veröffentlicht: der VDOE im August 2021 und der Verband für Ernährung und Diätetik, kurz VFED, im Juni 2020. Beide betonen, dass ihre Sätze nur Empfehlungen sind und nach oben wie nach unten abweichen dürfen. Einen dritten Anhaltspunkt liefern die gesetzlichen Krankenkassen. Ernährungstherapie heißt, dass eine Fachkraft eine Krankheit mit gezielter Ernährung behandelt. Für zwei seltene Krankheiten haben die Kassen dafür mit den Berufsverbänden einen bundesweiten Preis vereinbart. Er zeigt, was die Kassen für eine Stunde qualifizierter Beratung für angemessen halten.

Vergleichen Sie Angebote deshalb danach, was in der Stunde steckt. Die Verbände rechnen Vor- und Nachbereitung, Aktenführung und die Auswertung von Unterlagen in ihre Sätze ein. Ein Angebot für 60 Euro je Stunde, das die Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls extra berechnet, kann am Ende teurer sein als eines für 110 Euro, das diese Arbeit einschließt. Im Ernährungsprotokoll schreiben Sie ein paar Tage lang auf, was Sie essen und trinken.

Was empfehlen Verbände für eine Stunde Ernährungsberatung?

Die beiden Empfehlungen sind unterschiedlich aufgebaut. Der VDOE nennt fast alles je 60 Minuten und gibt Endpreise an, in denen eine mögliche Umsatzsteuer schon steckt. Der VFED unterscheidet Erstgespräch und Folgegespräch, setzt für das Folgegespräch 30 Minuten an und nennt seine Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Fragen Sie beim Preisvergleich deshalb zuerst, ob ein Preis brutto oder netto gemeint ist.

Die Empfehlungen reichen von 0,52 Euro je Kilometer Anfahrt bis 350 Euro für einen Gruppenkurs von 90 Minuten. Für eine Beratungsstunde nennt der VDOE 80 bis 120 Euro bei Vorbeugung und 90 bis 140 Euro bei einer Erkrankung, der VFED 70 bis 130 Euro fürs Erstgespräch. Ein Folgegespräch von 30 Minuten kostet beim VFED 35 bis 65 Euro, eine Körpermessung 18 bis 40 Euro.

Die Berufsverbände empfehlen selbstständigen Beraterinnen und Beratern diese Honorare (VDOE: Endpreise, Stand 13.08.2021; VFED: zuzüglich Umsatzsteuer, Stand Juni 2020).
LeistungEmpfehlung VDOEEmpfehlung VFEDHinweis
Vorbeugende Beratung, 60 Minuten80 bis 120 Euro70 bis 130 Euro (Erstgespräch mit ausführlicher Befragung zur Ernährung)Beim VFED gilt der Satz für das Erstgespräch, egal aus welchem Anlass
Beratung bei Krankheit, 60 Minuten90 bis 140 EuroFolgegespräch 30 Minuten: 35 bis 65 EuroMit ärztlicher Bescheinigung ohne Umsatzsteuer
Auswertung eines Ernährungsprotokolls90 bis 140 Euro je Stunde, bei 3 bis 7 Tagen Protokoll180 Euro für ein 7-Tage-ProtokollNach Zeitaufwand, oft außerhalb der Beratungsstunde
Körpermessung mit einem Messgerät für Fett und Wasser30 bis 40 Euro je Messung18 bis 25 Euro je MessungVDOE: plus Zeit für die Besprechung der Ergebnisse
Gruppenberatung, Kurs, Schulung140 bis 270 Euro je 60 Minuten300 bis 350 Euro je 90 Minuten (10 bis 15 Teilnehmende)Zuzüglich Raummiete und Fahrtkosten; Kochkurs beim VDOE 200 bis 300 Euro
Berichte an Ärztin oder Krankenkasse90 bis 140 Euro je Stundekeine AngabeNach Zeitaufwand wie das Beratungshonorar
Anfahrtkeine Angabe0,52 Euro je Kilometer, bis 15 Kilometer pauschal 10 EuroNur bei Hausbesuchen und Vorträgen

Ein Rechenbeispiel macht die Spannen greifbar. Eine Beratung mit Kassenzuschuss besteht meist aus einem Erstgespräch von 60 Minuten und bis zu vier Folgeterminen von je 30 Minuten. Nach der VDOE-Empfehlung kostet das Erstgespräch 90 bis 140 Euro und ein Folgetermin die Hälfte, also 45 bis 70 Euro. Die ganze Reihe liegt damit zwischen 270 und 420 Euro. Nach der VFED-Empfehlung sind es 70 bis 130 Euro plus viermal 35 bis 65 Euro, zusammen 210 bis 390 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, falls diese anfällt. Diese Summen sind aus den Verbandsspannen errechnet. Eine amtliche Statistik über gezahlte Honorare gibt es nicht.

Was kostet Ernährungstherapie auf Rezept?

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es Ernährungstherapie als Heilmittel, allerdings nur für zwei Gruppen: Menschen mit einer seltenen angeborenen Stoffwechselkrankheit wie Phenylketonurie und Menschen mit Mukoviszidose. Ein Heilmittel ist eine Behandlung, die eine Ärztin verordnet, eine Fachkraft ohne Medizinstudium durchführt und die Kasse bezahlt, so wie Physiotherapie. Den Preis dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Berufsverbände gemeinsam festgelegt. Er gilt bundesweit.

Für Verordnungen ab dem 1. Juni 2026 zahlt die Kasse 81,65 Euro für eine Einzelbehandlung von 60 Minuten, 40,82 Euro für 30 Minuten und 57,15 Euro für 60 Minuten Gruppenbehandlung. Die Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls wird mit 66,81 Euro je Stunde gesondert bezahlt. Video- und Telefonberatung sind zum gleichen Preis möglich.

Dieser Preis hilft Ihnen aus zwei Gründen. Erstens zeigt er, was die Kassen eine Stunde Ernährungstherapie wert ist. Mit 81,65 Euro liegt er am unteren Rand der Spanne für vorbeugende Beratung (80 bis 120 Euro) und unter der Empfehlung für Beratung bei einer Erkrankung (90 bis 140 Euro). Zweitens zahlen Sie beim Heilmittel die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Bei einer Stunde Einzelbehandlung sind das 8,17 Euro und einmalig 10 Euro dazu. Wer eine der beiden seltenen Diagnosen hat, zahlt also nur diese Zuzahlung und nicht das Honorar. Bei allen anderen Diagnosen ist Ernährungstherapie kein Heilmittel, und der Preis ist frei.

Wie viel zahlt die Krankenkasse zur Ernährungsberatung dazu?

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich auf zwei Wegen an den Kosten. Der erste Weg ist ein Kurs für Gesunde, den die Kassen geprüft haben, ein sogenannter zertifizierter Präventionskurs. Der zweite Weg ist die Einzelberatung bei einer bestehenden Erkrankung. Auf den Seiten der Kassen heißt sie Patientenschulung. Für beide Wege nennt das Gesetz keinen Prozentsatz und keinen Höchstbetrag. Jede Kasse entscheidet selbst, und die Unterschiede sind groß.

Bei Kursen zahlt die DAK höchstens 75 Euro je Kurs und die BARMER bis zu 200 Euro im Jahr. Bei der Einzelberatung liegt die Spanne zwischen 30 Euro je Folgetermin bei der KKH und der BARMER und 200 Euro im Kalenderjahr bei der IKK classic. Die Techniker zahlt bei Kursen 80 Prozent bis 150 Euro, die KKH bei der Einzelberatung 85 Prozent bis höchstens 165 Euro. Bei der hkk bleibt Ihnen ein Eigenanteil von mindestens 6 Euro je Termin.

Sechs Krankenkassen nennen auf ihren Internetseiten diese Zuschüsse für Ernährungsberatung (abgerufen am 20. September 2026).
KrankenkasseKurs für GesundeEinzelberatung bei Krankheit
Techniker Krankenkasse80 Prozent, höchstens 150 Euro je Kurs, 2 Kurse im JahrBeteiligung mit ärztlicher Bescheinigung und Kostenzusage, Höhe nicht veröffentlicht; Online- und Telefonberatung ausgeschlossen
DAK-Gesundheit80 Prozent, höchstens 75 Euro je Kurs, 2 Kurse im JahrZuschuss mit ärztlicher Verordnung, Höhe nicht veröffentlicht
KKHkeine Angabe auf der geprüften Seite85 Prozent, höchstens 165 Euro insgesamt: 45 Euro Erstberatung, 30 Euro je Folgetermin, bis zu vier
BARMERbis zu 200 Euro im Jahr für Kurse und Beratungen ohne Rezeptbis zu 45 Euro Erstberatung, bis zu 30 Euro je Folgeberatung, bis zu vier; neuer Zyklus nach 12 Monaten
IKK classickeine Angabe auf der geprüften Seitebis zu 200 Euro je Kalenderjahr, auch per Videotelefonie
hkkkeine Angabe auf der geprüften Seiteanteilig je nach Diagnose, Eigenanteil mindestens 6 Euro je Termin, Höhe erst mit schriftlicher Bestätigung

Rechnen Sie den Zuschuss immer gegen das Honorar, nicht gegen den Prozentsatz. Die KKH erstattet 85 Prozent, aber höchstens 45 Euro für die Erstberatung. Kostet das Erstgespräch 120 Euro, bleiben 75 Euro bei Ihnen und nicht 18 Euro. Bei der BARMER sind 45 Euro die Obergrenze, egal wie hoch die Rechnung ist. Nur die IKK classic deckelt die Gesamtrechnung eines Jahres und nicht den einzelnen Termin.

Beim Zuschuss der Krankenkasse gilt: erst Bescheinigung und Kostenvoranschlag, dann der Termin. Für Privatversicherte gelten andere Regeln, denn die private Krankenversicherung und die Beihilfe zahlen nach Tarif und Verordnung.

Wann kommt Umsatzsteuer auf die Ernährungsberatung?

Ob auf Ihrer Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer stehen, hängt von zwei Fragen ab: Wer berät, und aus welchem Anlass? Heilbehandlungen einer Ärztin, eines Heilpraktikers oder einer Physiotherapeutin sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium zählt auch Diätassistentinnen und Diätassistenten zu diesen Heilberufen. Fachleute mit Hochschulabschluss in Ernährung zählen nur dazu, wenn sie im Rahmen einer medizinischen Behandlung beraten. Das oberste Finanzgericht hat das 2005 in zwei Urteilen bestätigt.

Eine medizinische Behandlung liegt vor, wenn eine Ärztin die Ernährungstherapie angeordnet hat. In der Praxis zeigt das eine ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept. Vorbeugende Leistungen ohne Krankheitsbezug sind nicht befreit, darauf weist auch der VFED hin. Ein Abnehmkurs für gesunde Erwachsene ist deshalb umsatzsteuerpflichtig, die Beratung einer Diabetikerin mit ärztlicher Bescheinigung nicht.

Kommt auf meine Rechnung Umsatzsteuer?

Haben Sie eine ärztliche Bescheinigung, ein Privatrezept oder eine Verordnung für die Beratung?

Ja

Berät eine Diätassistentin oder jemand mit anerkanntem Hochschulabschluss in Ernährung?

Ja

In der Regel keine Umsatzsteuer, weil die Beratung als Heilbehandlung gilt. Bei Hochschulabsolventen gilt das nur im Rahmen einer medizinischen Behandlung.

Nein

Die Befreiung setzt eine anerkannte Ausbildung voraus. Rechnen Sie mit 19 Prozent Umsatzsteuer und fragen Sie nach der Qualifikation.

Nein

Ist die Praxis so klein, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen muss?

Ja

Dann steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, weil die Praxis unter der Umsatzgrenze bleibt. Der Preis ist ein Endpreis.

Nein

Vorbeugende Beratung ohne Krankheit kostet Umsatzsteuer. Prüfen Sie, ob der genannte Preis brutto oder netto ist, denn der VFED nennt seine Empfehlungen netto.

Auf dieselbe Leistung können also bis zu 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Deshalb bitten viele Praxen um die ärztliche Bescheinigung, bevor sie einen Termin vergeben. Ohne sie müssen sie Umsatzsteuer abführen, und der Zuschuss der Kasse entfällt ebenfalls.

So prüfen Sie ein Angebot in 5 Schritten

Ein Angebot für Ernährungsberatung ist selten ein Festpreis. Meist besteht es aus einem Erstgespräch, mehreren Folgeterminen und einzelnen Zusatzleistungen. Gehen Sie es in dieser Reihenfolge durch, bevor Sie zusagen:

  1. Klären Sie den Anlass: Vorbeugung oder Erkrankung. Bei einer Erkrankung holen Sie zuerst die ärztliche Bescheinigung, weil davon Umsatzsteuer und Kassenzuschuss abhängen.
  2. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag mit Dauer je Termin, Zahl der Termine und Einzelpreisen geben. Die KKH und die BARMER verlangen ihn ohnehin vor der Beratung.
  3. Prüfen Sie, was im Stundensatz steckt: Vorbereitung, Nachbereitung, Auswertung des Ernährungsprotokolls, Bericht an die Ärztin. Was nicht enthalten ist, steht als eigene Position auf der Rechnung.
  4. Reichen Sie Bescheinigung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse ein und warten Sie die Zusage ab. Wer zuerst zahlt und danach fragt, trägt das Risiko selbst.
  5. Vergleichen Sie am Ende den Eigenanteil: Honorar minus zugesagter Zuschuss. Erst diese Zahl sagt, was die Beratung Sie kostet.

Bei einer ärztlich veranlassten Ernährungstherapie muss die Praxis Sie vor Beginn schriftlich, auch per E-Mail, über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß, dass die Kasse nicht alles zahlt. Bei Ernährungstherapie ist das der Regelfall. Verweigert eine Praxis den Kostenvoranschlag, verstößt sie gegen diese Pflicht.

Welche Zusatzposten stehen oft auf der Rechnung?

Neben der Beratungsstunde dürfen mehrere Posten berechnet werden. Sie sind keine versteckten Kosten, wenn sie im Kostenvoranschlag stehen. Zum Problem werden sie, wenn sie erst auf der Rechnung auftauchen. Achten Sie auf diese Positionen:

  • Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls: Fragen Sie, ob sie in der Folgeberatung enthalten ist.
  • Körpermessung mit dem Messgerät: Bei den meisten Anlässen ist sie freiwillig.
  • Berichte an Ärztin, Krankenkasse oder Beihilfestelle: Für den Zuschuss der Kasse reicht meist die Teilnahmebescheinigung.
  • Fahrtkosten und Material: Broschüren gibt es zum Selbstkostenpreis, die Anfahrt kostet bei Hausbesuchen extra.
  • Ausfall- und Stornokosten: Halten Sie die Regel im Vertrag oder Angebot fest. Ohne Vereinbarung lässt sich ein pauschales Ausfallhonorar nicht durchsetzen.

Kosten und Zuschüsse sagen nichts darüber, ob eine Beratung medizinisch sinnvoll ist. Ob Sie bei Diabetes, Bluthochdruck oder Übergewicht eine Ernährungstherapie brauchen, entscheiden Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Bescheinigung, die daraus entsteht, öffnet den Weg zu Kassenzuschuss und Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erstgespräch bei einer Ernährungsberatung?

Ein Erstgespräch bei einer Ernährungsberatung kostet nach den Empfehlungen der Berufsverbände 70 bis 140 Euro für 60 Minuten. Der VFED nennt 70 bis 130 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, der VDOE 80 bis 120 Euro für Vorbeugung und 90 bis 140 Euro bei einer Erkrankung. Das sind Empfehlungen und keine Pflichtpreise.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Ernährungsberatung vollständig?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einer Ernährungsberatung nur einen Teil. Bei geprüften Kursen gibt die Techniker 80 Prozent bis 150 Euro dazu, die DAK 80 Prozent bis 75 Euro je Kurs. Bei Einzelberatung mit ärztlicher Bescheinigung erstattet die KKH 85 Prozent bis 165 Euro, die BARMER 45 Euro für die Erstberatung und 30 Euro je Folgetermin. Nur bei zwei seltenen Krankheiten trägt die Kasse die Kosten bis auf eine Zuzahlung.

Ist eine Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

Eine Ernährungsberatung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie bei einer Erkrankung auf ärztliche Anordnung stattfindet und eine anerkannt ausgebildete Fachkraft sie durchführt. Diätassistentinnen und Diätassistenten zählen nach dem Bundesfinanzministerium zu den Heilberufen, Hochschulabsolventen in Ernährung nur bei medizinischer Behandlung. Vorbeugende Beratung ohne Krankheit ist umsatzsteuerpflichtig.

Was kostet Ernährungstherapie als Heilmittel auf Rezept?

Ernährungstherapie auf Rezept kostet die Kasse für Verordnungen ab dem 1. Juni 2026 81,65 Euro je 60 Minuten Einzelbehandlung und 40,82 Euro je 30 Minuten. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung dazu, bei 60 Minuten also 8,17 Euro und einmalig 10 Euro. Das Rezept gibt es nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselkrankheiten und Mukoviszidose.

Warum verlangen Ernährungsberater so unterschiedliche Preise?

Ernährungsberater verlangen unterschiedliche Preise, weil es keine Gebührenordnung gibt und die Bezeichnung nicht geschützt ist. Eine Diätassistentin mit dreijähriger Ausbildung und eine Person mit Wochenendzertifikat kalkulieren beide frei. Dazu kommt der Umfang: Manche Praxen rechnen die Auswertung von Ernährungsprotokollen in den Stundensatz ein, andere berechnen sie extra. Vergleichbar werden Angebote erst mit einem Kostenvoranschlag, der jede Position einzeln nennt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 4 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz, Steuerbefreiung für Heilbehandlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 4.14.4 Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe (UStH 2023), Bundesministerium der Finanzen,
  5. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie, Lesefassung nach der Änderungsvereinbarung vom 28.05.2025, GKV-Spitzenverband,
  6. Honorarempfehlungen für Leistungen im Rahmen der Prävention, Ernährungsberatung und -therapie von Anbieter*innen mit einem anerkannten gültigen Zertifikat, Stand 13.08.2021, BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE),
  7. Honorarempfehlungen für selbstständige Freiberufler in der Diättherapie und Ernährungsberatung, Stand 06/2020, Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED),
  8. Erstattungshöhe für Gesundheitskurse, Techniker Krankenkasse,
  9. Ernährungskurse: Mit uns besser essen, DAK-Gesundheit,
  10. Ernährungsberatung bei chronischer Krankheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
  11. Ernährungsberatung auf Rezept, BARMER,
  12. Ernährungsberatung, Kostenerstattung bis 200 Euro, IKK classic,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.