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Ratgeber

Wer zahlt die Ernährungsberatung bei Diabetes Typ 2?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihre Krankenkasse zahlt die Ernährungsschulung bei Diabetes Typ 2 vollständig, wenn Sie an einem strukturierten Betreuungsprogramm Ihrer Hausarztpraxis teilnehmen; die Programme dauern je nach Behandlung 4 bis 12 Termine von 90 Minuten. Ohne dieses Programm bleibt nur ein Zuschuss nach Ermessen der Kasse. Geschult werden Sie meist von einer Diabetesberaterin oder Diabetesassistentin, in der Hausarzt- oder einer spezialisierten Praxis.

Versicherte im Betreuungsprogramm Diabetes Typ 2
rund 4,87 Millionen
Bundesamt für Soziale Sicherung, DMP Grundlegende Informationen, Stand 31. Mai 2026
Vergütung je Schulungseinheit in Berlin
23,50 Euro
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Schulungsprogramme, Stand 18. Oktober 2023
Theorieeinheiten für die Weiterbildung Diabetesberatung
520
Deutsche Diabetes Gesellschaft, Diabetesedukation, Stand 21. September 2026
Ein Teller mit Gemüse, Getreide und einem gegrillten Filet, daneben liegt ein kleines Blutzuckermessgerät.
Bei Diabetes Typ 2 gehört die Ernährung zur Behandlung, eine Schulung zeigt Ihnen, worauf es ankommt. Bild: KI generiert.

Wer schult Sie bei Typ-2-Diabetes zur Ernährung?

Bei Typ-2-Diabetes schult Sie in der Regel nicht eine einzelne Ernährungsberaterin, sondern ein Team aus Ärztin und geschultem Praxispersonal. Die Langzeitbetreuung übernimmt grundsätzlich Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Die Schulung selbst leiten Fachkräfte, die dafür eine eigene Weiterbildung haben. Diese Weiterbildungen unterscheiden sich stark in der Dauer: Eine Diabetesassistentin DDG lernt 200 Theorieeinheiten in 3 bis 6 Monaten, eine Diabetesberaterin DDG dagegen 520 Theorieeinheiten in mindestens 12 Monaten. Eine Diabetesberaterin bringt außerdem 540 Stunden Praxis mit, eine Diabetesassistentin 160 Stunden.

Die Tabelle zeigt, wer bei Typ-2-Diabetes schult und berät: Qualifikation, Dauer der Weiterbildung und wo Sie die Fachkraft treffen.
FachkraftQualifikationUmfang und DauerWo Sie sie treffen
Diabetesberaterin oder Diabetesberater DDGWeiterbildung der Deutschen Diabetes Gesellschaft auf einen Gesundheitsfachberuf oder ein Ernährungsstudium520 Theorieeinheiten, 540 Stunden Praxis, mindestens 12 bis höchstens 18 MonateDiabetologische Schwerpunktpraxis, Klinik, Diabeteszentrum
Diabetesassistentin oder Diabetesassistent DDGKürzere Weiterbildung der Deutschen Diabetes Gesellschaft200 Theorieeinheiten, 160 Stunden Praxis, 3 bis 6 MonateHausarztpraxis, Schwerpunktpraxis, Pflegeeinrichtung
Diätassistentin oder DiätassistentEin staatlich geschützter Beruf; den Titel darf nur führen, wer die Erlaubnis dafür hatDreijährige AusbildungEigene Praxis, Klinik, in Schwerpunktpraxen als Kooperationspartnerin
Ernährungswissenschaftlerin mit HochschulabschlussFür die Kasse zusätzlich mit Zertifikat eines BerufsverbandsStudium, dazu Zertifikat mit FortbildungspflichtEigene Praxis, in Schwerpunktpraxen als Kooperationspartnerin
Diabetologin oder Diabetologe DDGFachärztin für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Endokrinologie mit Zusatzqualifikation24 Monate in einer anerkannten EinrichtungDiabetologische Schwerpunktpraxis, Klinik

Die Zusätze mit DDG vergibt die Deutsche Diabetes Gesellschaft, eine Fachgesellschaft, nach ihrer eigenen Prüfungsordnung. Gesetzlich geschützt ist davon nur der Titel Diätassistentin. Für Sie zählt eine einfache Frage: Hat die Person, die Sie schult, eine Diabetes-Weiterbildung oder eine staatlich anerkannte Ausbildung? Ein Titel wie Diabetes-Coach ohne diese Grundlage sagt darüber nichts.

In einer diabetologischen Schwerpunktpraxis arbeitet das Team enger zusammen als in der Hausarztpraxis. Dort muss je Ärztin oder Arzt mindestens eine Diabetesberaterin DDG in Vollzeit arbeiten, dazu eine Ernährungswissenschaftlerin oder Diätassistentin als feste Kraft oder Kooperationspartnerin. Die Fachkraft für Ernährung gehört dort also zur festen Ausstattung, nicht zu einer Zusatzleistung. Was der Unterschied zwischen Beratung und Therapie sonst bedeutet, erklärt der Artikel Was macht ein Ernährungsberater.

Im Betreuungsprogramm zahlt die Kasse die Schulung ganz

In einem strukturierten Betreuungsprogramm für chronisch Kranke zahlen Sie für die Schulung nichts. Kassen nennen dieses Programm auch Disease-Management-Programm, kurz DMP; diese Abkürzung finden Sie auf Anmeldeformularen und in Briefen Ihrer Kasse wieder. Die Teilnahme ist freiwillig, Sie melden sich über Ihre Hausarztpraxis an. Mehrere Kassen schreiben ausdrücklich, dass sie die Kosten der Schulung übernehmen.

Der Grund, warum die Schulung so fest verankert ist: Jede Patientin und jeder Patient mit Typ-2-Diabetes soll Zugang zu einem erprobten, auf die Zielgruppe zugeschnittenen Schulungsprogramm bekommen. Ernährungsberatung ist darin kein eigener Termin, sondern Teil dieser Schulung.

Das Geld fließt an Ihnen vorbei: Die Kasse zahlt der Praxis jede Unterrichtseinheit je teilnehmender Person. In Berlin liegen die Sätze zwischen 23,50 und 29,50 Euro je Einheit, dazu 9 Euro für das Schulungsmaterial. Eine Angehörige oder ein Angehöriger, die oder der mitkommt, ist damit ebenfalls abgedeckt, wenn das aus medizinischen Gründen sinnvoll ist.

Welche 7 Schulungsprogramme es für Typ-2-Diabetes gibt

Welches Programm Sie bekommen, richtet sich nach Ihrer Behandlung, nicht nach Ihrem Wunsch. Je nach Behandlung dauert eine Schulung 4 bis 12 Einheiten zu 90 Minuten, in Gruppen von 4 bis 10 Personen. Wer keine Tabletten und kein Insulin braucht, lernt andere Dinge als jemand, der sich mehrmals am Tag Insulin spritzt.

Schulungsprogramme für Typ-2-Diabetes, Beispiel Berlin. Eine Einheit dauert 90 Minuten.
ProgrammFür wenEinheitenGruppe
Behandlungs- und Schulungsprogramm ohne InsulinOhne Insulin4, wöchentlich über 4 Wochenbis 10 Personen
MEDIAS 2 BasisOhne Insulin12, wahlweise 8bis 8 Personen
LINDA-SelbstmanagementschulungOhne Insulin, mit Insulin oder intensivierte Insulintherapie4, 5 oder 12bis 10 Personen ohne Insulin
MEDIAS 2 BOT, SIT, CTInsulin zusätzlich zu Tabletten oder konventionelle Insulintherapie6, meist innerhalb von 6 Wochenkeine Angabe
Programm für Diabetiker, die Insulin spritzenMit Insulin5, davon 2 an aufeinanderfolgenden Tagenbis 4 Personen
MEDIAS 2 ICTIntensivierte Insulintherapie mit mehreren Spritzen am Tag12bis 8 Personen
Programm für Patienten mit BluthochdruckTyp-2-Diabetes mit Bluthochdruck4, wöchentlichbis 4 Personen

Deshalb bekommen Sie nicht jede Schulung in jeder Praxis: Eine Praxis darf nur die Programme abrechnen, für die Ärztin und Praxisteam eine anerkannte Qualifizierung nachgewiesen haben. Das Programm bei Bluthochdruck gibt es aus einem eigenen Grund: Menschen mit Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck sollen Zugang zu einer eigenen Schulung bekommen.

Neu ist die Schulung am Bildschirm. Seit November 2023 ist eine Schulung ganz oder teilweise per Video erlaubt, als Videokonferenz oder Webinar mit Austausch in Echtzeit. Solche Programme können seit dem 9. März 2024 zur Genehmigung eingereicht werden. Ob Ihre Praxis eine Videoschulung anbietet, hängt davon ab, ob ihr Programm dafür zugelassen ist.

Ohne das Programm bekommen Sie nur einen Zuschuss

Ohne das Betreuungsprogramm gibt es keine Schulung als feste Leistung. Ihre Kasse kann dann eine Einzelberatung bei einer Fachkraft bezahlen, wirksam und auf Sie zugeschnitten. Das Wort kann ist entscheidend: Die Kasse entscheidet freiwillig, und die Höhe legt sie selbst fest.

Für diesen Weg brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Die Vorlage der Berufsverbände nennt Diabetes ausdrücklich als möglichen Grund und weist darauf hin, dass Sie die Finanzierung vor der ersten Beratung mit der Kasse klären. Mehr zu diesem Weg zeigt der Artikel Zuschuss der Krankenkasse zur Ernährungsberatung. Beide Wege schließen sich nicht aus: Die Schulung im Programm ist Gruppenarbeit, und wer danach eine persönliche Beratung zum eigenen Alltag braucht, kann sie zusätzlich beantragen.

Welcher Weg zur Ernährungsberatung bei Typ-2-Diabetes passt zu Ihnen?

Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Typ-2-Diabetes festgestellt?

Ja

Sind Sie im Betreuungsprogramm für Diabetes Typ 2 Ihrer Krankenkasse angemeldet?

Ja

Fragen Sie in Ihrer Praxis nach der passenden Schulung. Die Kasse bezahlt sie ganz, auch für eine Begleitperson. Eine persönliche Ernährungsberatung darüber hinaus beantragen Sie mit ärztlicher Bescheinigung als Zuschuss.

Nein

Lassen Sie sich in der Hausarztpraxis zum Betreuungsprogramm beraten; die Anmeldung ist freiwillig und kostet nichts. Wenn Sie nicht teilnehmen wollen, bleibt die Einzelberatung mit Bescheinigung, für die Ihre Kasse einen Zuschuss nach eigenem Satz zahlt.

Nein

Hat die Praxis einen Prädiabetes oder ein erhöhtes Diabetesrisiko festgestellt?

Ja

Das Programm steht Ihnen nicht offen. Fragen Sie Ihre Ärztin, ob eine Einzelberatung mit Bescheinigung sinnvoll ist, und klären Sie den Zuschuss vorher mit Ihrer Kasse.

Nein

Lassen Sie den Blutzucker zuerst ärztlich abklären. Die Diagnose stellt die Ärztin anhand von Laborwerten an mindestens zwei verschiedenen Tagen, nicht eine Beratung.

So kommen Sie in 6 Schritten zur passenden Diabetes-Schulung

Der Weg ist kürzer, als viele denken, weil fast alles über die Hausarztpraxis läuft. Diese Reihenfolge spart Ihnen Rückfragen:

  1. Fragen Sie Ihre Hausarztpraxis, ob sie am Betreuungsprogramm für Typ-2-Diabetes teilnimmt, und melden Sie sich dort an.
  2. Klären Sie im nächsten Termin, welche Schulung zu Ihrer Behandlung passt: ohne Insulin, mit Insulin oder mit Bluthochdruck.
  3. Lassen Sie sich sagen, ob die Praxis selbst schult oder an eine diabetologische Schwerpunktpraxis überweist, und wann der nächste Kurs beginnt.
  4. Planen Sie die Termine fest ein: Die Programme laufen meist wöchentlich über vier bis sechs Wochen, jede Einheit dauert 90 Minuten.
  5. Nehmen Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen mit, wenn diese Person für Sie kocht oder einkauft; die Kosten sind mit abgedeckt.
  6. Bitten Sie nach der Schulung um eine persönliche Ernährungsberatung mit ärztlicher Bescheinigung, wenn Fragen zu Ihrem Alltag offen bleiben.

Bringen Sie zur Schulung Ihren Medikamentenplan und die letzten Laborwerte mit. Die Schulung erklärt, wie Mahlzeiten, Bewegung und Medikamente zusammenspielen, und das geht nur konkret, wenn die Fachkraft Ihre Behandlung kennt.

Nur 54,5 Prozent nutzen die empfohlene Schulung

Eine empfohlene Schulung ist noch keine besuchte Schulung. Eine Auswertung für Nordrhein zeigt: Knapp der Hälfte der Programmteilnehmenden, 44,2 Prozent, wurde im Verlauf eine Schulung empfohlen, und 54,5 Prozent von ihnen haben sie tatsächlich wahrgenommen. Eine bundesweite Zahl dazu gibt es nicht.

Warum das zählt: Die Qualität des Programms misst sich unter anderem daran, wie viele zuvor ungeschulte Teilnehmende die empfohlene Schulung tatsächlich besuchen. Die aktuelle ärztliche Leitlinie zu Typ-2-Diabetes hat ihr Kapitel zu Schulung und Ernährungstherapie noch nicht neu geschrieben; die Regeln für die Schulung kommen deshalb heute aus dem Programm selbst.

  • Die Schulung ist Teil der Behandlung, keine Freizeitveranstaltung: Sie lernen dort, wie Sie Ihren Stoffwechsel im Alltag selbst kontrollieren.
  • Wer zwei Schulungen innerhalb von zwölf Monaten nicht wahrnimmt, riskiert das Ende der Programmteilnahme.
  • Bei Übergewicht wird eine Gewichtsabnahme empfohlen, um Blutzucker und Herz-Kreislauf-Risiko zu senken; die Schulung zeigt, wie das im Alltag gelingen kann.
  • Erreichen Sie Ihren vereinbarten Blutzuckerzielwert binnen sechs Monaten nicht, kann eine Überweisung in eine besonders erfahrene Einrichtung sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Kostet die Diabetes-Schulung im Betreuungsprogramm etwas?

Die Diabetes-Schulung im Betreuungsprogramm kostet Sie nichts, denn die Kasse zahlt der Praxis jede Einheit direkt. In Berlin sind das je nach Programm 23,50 bis 29,50 Euro je Person und Einheit von 90 Minuten, dazu das Schulungsmaterial. Auch eine Begleitperson ist damit abgedeckt.

Wer darf bei Typ-2-Diabetes eine Schulung durchführen?

Eine Schulung bei Typ-2-Diabetes darf nur eine Praxis abrechnen, deren Ärztin und Praxisteam eine anerkannte Qualifizierung für das jeweilige Programm nachgewiesen haben. In diabetologischen Schwerpunktpraxen schult meist eine Diabetesberaterin DDG, in Hausarztpraxen eine Diabetesassistentin DDG oder anderes qualifiziertes Praxispersonal.

Brauche ich das Betreuungsprogramm, um bei Diabetes Typ 2 eine Ernährungsberatung bezahlt zu bekommen?

Für eine Ernährungsberatung bei Diabetes Typ 2 brauchen Sie das Programm nicht zwingend. Ohne Programm kann die Kasse eine Einzelberatung bezuschussen, wenn Ihre Ärztin eine Bescheinigung ausstellt. Die Schulung im Programm bezahlt die Kasse dagegen ganz; der Zuschuss außerhalb ist eine freiwillige Leistung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

Worin unterscheiden sich Diabetesberaterin DDG und Diabetesassistentin DDG?

Die Diabetesberaterin DDG hat die längere Weiterbildung mit 520 Theorieeinheiten und 540 Stunden Praxis über mindestens zwölf Monate. Die Diabetesassistentin DDG hat 200 Theorieeinheiten und 160 Stunden Praxis in drei bis sechs Monaten. In diabetologischen Schwerpunktpraxen muss mindestens eine Diabetesberaterin DDG in Vollzeit arbeiten.

Kann ich eine Diabetes-Schulung im Betreuungsprogramm wiederholen?

Eine Diabetes-Schulung im Programm können Sie frühestens drei Jahre nach der Erstschulung als Nachschulung wiederholen. Ändert sich Ihre Behandlung, etwa beim Wechsel auf Insulin, ist die passende neue Schulung auch früher möglich. Die genauen Regeln legt Ihre Region fest und können dort abweichen.

Gibt es die Schulung bei Typ-2-Diabetes auch per Video?

Die Schulung bei Typ-2-Diabetes darf ganz oder teilweise per Video stattfinden, als Videokonferenz oder Webinar mit Austausch in Echtzeit. Das Programm der Praxis muss dafür zugelassen sein; solche Programme können seit dem 9. März 2024 zur Genehmigung eingereicht werden. Fragen Sie Ihre Praxis, ob sie ein Videoformat anbietet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 137f SGB V, Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 43 SGB V, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Diätassistentengesetz (DiätAssG), § 1 Berufsbezeichnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. DMP-Anforderungen-Richtlinie, Fassung vom 20.11.2025, in Kraft seit 01.04.2026, § 2a, § 4 und Anlage 1 Diabetes mellitus Typ 2, Nummern 1.2, 1.4.1, 1.8 und 4, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. DMP, Grundlegende Informationen und Zulassungsstand, Stand Mai 2026, Bundesamt für Soziale Sicherung,
  6. Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes, Langfassung Version 3.0, 15.05.2023, AWMF-Register-Nr. nvl-001, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm),
  7. DMP Diabetes mellitus Typ 2, Schulungsprogramme und Vergütung je Unterrichtseinheit, Erstelldatum 18.10.2023, Kassenärztliche Vereinigung Berlin,
  8. DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 2, Lesefassung zum 01.07.2025, Anlage 2 und Anlage 7, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
  9. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie, Vorlage der Verbände VDOE, VDD, VFED, QUETHEB und DGE, Stand September 2023, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. mit VDOE, VDD, VFED und QUETHEB,
  10. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Diabetesedukation DDG, Fassung vom 17.06.2024, Anpassung vom 23.06.2025, Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V.,
  11. Diabetesedukation DDG und Diabetologin DDG, Qualifikationen, Umfang und Zugang, Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V.,
  12. DMP-Programm bei Diabetes Typ 2, Leistungsseite, Stand 16.02.2026, BARMER,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.