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Welche Ernährungsberatung für Kinder die Kasse zahlt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Kinder und Jugendliche mit Übergewicht berät ein Team aus Kinderärztin, Ernährungsberaterin, Bewegungs- und Psychologiefachkraft gemeinsam. Bei mäßigem Übergewicht bezuschusst die Kasse einen Präventionskurs, bei stärkerem Übergewicht eine Schulung von mindestens sechs Monaten mit den Eltern. Manche Kassen zahlen zusätzlich eine Einzelberatung, eine davon übernimmt bei Kindern sogar 100 Prozent.

Zuschuss einer Kasse zur Kinder-Einzelberatung
100 Prozent
KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ernährungsberatung bei chronischer Krankheit, Stand 21. September 2026
Eine Brotdose mit geschnittenem Gemüse, Obst und einem Brot steht auf einem Küchentisch.
Bei Kindern zählt vor allem das Essen in der Familie, deshalb beziehen Schulungen die Eltern ein. Bild: KI generiert.

Ab der 90. Perzentile spricht die Kinderärztin von Übergewicht

Bei Kindern zählt nicht ein fester BMI-Wert, sondern der Vergleich mit Gleichaltrigen. Der Body-Mass-Index, kurz BMI, ist das Gewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Weil sich Kinder noch verändern, vergleicht die Ärztin diesen Wert mit anderen Kindern gleichen Alters und Geschlechts. Das Ergebnis heißt Perzentile: Liegt Ihr Kind über der 90. Perzentile, haben mehr als 90 von 100 gleichaltrigen Kindern einen niedrigeren BMI, und Ärztinnen sprechen von Übergewicht. Ab der 97. Perzentile sprechen sie von stärkerem Übergewicht.

Was ein Ernährungsberater über Kinder hinaus grundsätzlich leistet, erklärt der Artikel was ein Ernährungsberater macht.

Wie Übergewicht und starkes Übergewicht bei Kindern eingestuft werden, und welcher Weg über die Krankenkasse dazu passt.
EinstufungBMI-PerzentileWeg über die Krankenkasse
Übergewichtüber der 90. bis zur 97. PerzentilePräventionskurs für 6- bis 18-Jährige mit der Familie; eine Schulung nur, wenn zusätzlich eine Erkrankung behandelt werden muss und die kinderärztliche Behandlung allein nicht gereicht hat
Stärkeres Übergewichtüber der 97. bis zur 99,5. PerzentileSchulung vor allem bei zusätzlichen Risiken oder Erkrankungen und nach erfolgloser kinderärztlicher Behandlung; ab 5 Jahren zusätzlich ein besonderes Kassenprogramm, sobald die Kasse es anbietet
Sehr starkes Übergewichtüber der 99,5. PerzentileSchulung mit langfristiger Planung; eine mehrwöchige Reha ist ebenfalls möglich

Wie viele Kinder betroffen sind, hat das Robert Koch-Institut in einer großen bundesweiten Untersuchung mit dem Namen KiGGS gemessen. Zwischen 2014 und 2017 waren 15,4 Prozent der 3- bis 17-Jährigen übergewichtig, 5,9 Prozent davon sogar stark übergewichtig. Neuere bundesweite Zahlen gibt es bislang nicht.

4 Fachrichtungen beraten Ihr Kind gemeinsam

Ein Kind mit Übergewicht berät nach den Vorgaben der Kassen kein einzelner Berater, sondern ein Team aus vier Fachrichtungen. Jedes Mitglied braucht mindestens zwei Jahre Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen. Der Grund: Essen, Bewegung, Familie und Selbstbild hängen bei Kindern eng zusammen, und ein Ernährungsplan allein ändert daran wenig.

  • Ernährung: eine Diätassistentin oder eine Absolventin eines Studiums der Ernährungswissenschaft, geschult in den eingesetzten Methoden.
  • Bewegung: eine Sportlehrerin, ein Sportpädagoge mit Schwerpunkt Reha-Sport, eine Physiotherapeutin oder ein Krankengymnast.
  • Psychologie: eine Psychologin oder Ärztin mit Erfahrung in der Beratung von Kindern mit Übergewicht und ihren Eltern.
  • Medizin: eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Erfahrung in der Gruppenarbeit.

Ein Gütezeichen für die schulenden Fachkräfte vergibt die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter, kurz AGA. Sie zertifiziert seit 2009 sogenannte Adipositas-Trainerinnen und -Trainer: 48 Stunden Seminar an einer anerkannten Schule, 18 Stunden Praxis in einer zertifizierten Einrichtung und 2 Stunden Begleitung der eigenen ersten Schulung. Zugelassen sind Ärztinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen sowie Fachkräfte aus Ernährung und Sport, andere Berufe können als Zweitkraft mitwirken.

Auch ganze Einrichtungen zertifiziert die AGA, jeweils für vier Jahre. Eine zertifizierte Einrichtung muss mindestens eine solche Trainerin beschäftigen und die Qualifikation ihres gesamten Teams aus Kinderheilkunde, Psychologie, Sport und Ernährung nachweisen. Bietet ein Anbieter dieses Zertifikat vor, verzichtet die Kasse meist auf eine eigene Prüfung.

5 Wege, wie die Kasse die Beratung zahlt

Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, wie stark Ihr Kind übergewichtig ist und ob weitere Erkrankungen vorliegen. Die Wege unterscheiden sich stark in Dauer und Kosten. Ein Präventionskurs richtet sich an 6- bis 18-Jährige, eine Schulung dauert sinnvollerweise mindestens 6 Monate mit Gruppen von 6 bis 12 Kindern. Eine Einzelberatung übernimmt eine Kasse zu 100 Prozent bis höchstens 165 Euro, und die stationäre Reha der Rentenversicherung dauert in der Regel mindestens 4 Wochen.

Kassen- und Rentenleistungen zur Ernährungsberatung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Übergewicht.
WegFür wenForm und DauerKosten für Sie
Präventionskurs6 bis 18 Jahre, mäßiges Übergewicht, ohne EssstörungZertifizierter Gruppenkurs mit Einbeziehung der FamilieZuschuss nach der Satzung Ihrer Kasse
Schulung mit ärztlicher Bescheinigung6 bis 17 Jahre, vor allem bei stärkerem ÜbergewichtGruppe aus mehreren Fachrichtungen mit 6 bis 12 Kindern, sinnvoll mindestens 6 Monate, Einheiten bis 90 Minuten am TagKostenbeteiligung der Kasse nach Prüfung von Bescheinigung und Anbieter
Einzelberatung mit ärztlicher BescheinigungKinder mit ärztlicher BescheinigungErstberatung und Folgetermine bei einer ErnährungsberaterinBei einigen Kassen 100 Prozent bis insgesamt 165 Euro, sonst nach Satzung
Besonderes Kassenprogramm bei starkem ÜbergewichtAb 5 bis 18 Jahre, stärkeres ÜbergewichtSchulung als zentrale Maßnahme, Betreuung durch die koordinierende ÄrztinKostenfrei, sobald Ihre Kasse das Programm anbietet
Kinder-Reha der RentenversicherungÜbergewicht mit Risikofaktoren, ein Elternteil mit RentenbeiträgenStationär, in der Regel mindestens 4 WochenKeine Zuzahlung, Begleitperson bis 12 Jahre auf Antrag

Das besondere Kassenprogramm für Kinder mit andauerndem starkem Übergewicht hat der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, bereits beschlossen. Die Krankenkassen müssen dafür aber erst Verträge schließen. Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung vom Mai 2026 stehen die inhaltlichen Voraussetzungen, neue Programme werden im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie das Programm schon anbietet.

Die Reha ist der intensivste Weg. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine mindestens vierwöchige Kinder-Reha, wenn ein Elternteil in den letzten zwei Jahren sechs Monate lang in die Rente eingezahlt hat. Reise, Unterkunft, Verpflegung und Behandlung übernimmt sie vollständig, eine Zuzahlung fällt nicht an. Den Antrag stellen Sie mit einem Bericht der Kinderarztpraxis bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse.

So läuft die Schulung in 6 Schritten ab

Die Schulung ist ein Gruppenprogramm mit festen Bausteinen zu Ernährung, Bewegung, Verhalten, Elternarbeit und medizinischen Grundlagen. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren schulen Kind und Eltern gemeinsam, für Jugendliche von 13 bis 17 Jahren nimmt die Familie freiwillig teil.

Von der Bescheinigung bis zum Abschlussbericht
  1. Bescheinigung

    Die Kinder- oder Hausärztin bescheinigt Größe, Gewicht, den BMI-Wert, Begleiterkrankungen, Übergewicht in der Familie und die Motivation der Familie. Zuständig: die Kinderarztpraxis.

  2. Kostenzusage

    Sie reichen die Bescheinigung bei der Krankenkasse ein und klären die Kostenübernahme, bevor Ihr Kind beginnt. Zuständig: Sie, mit dem Kostenplan des Anbieters.

  3. Einstieg und Ziele

    Das Team erhebt die Ausgangslage und legt gemeinsam mit Kind und Eltern Ziele fest. Zuständig: das Schulungsteam.

  4. Persönlicher Plan

    Spätestens nach sechs Wochen erstellt das Team für jedes Kind einen eigenen Plan. Zuständig: das Team in seiner Besprechung.

  5. Module über mindestens sechs Monate

    Ernährung mit Lehrküche und Einkaufsübungen, dazu Bewegung, Verhalten und Elterngruppen. Mindestens 80 Prozent der Termine sollten Sie wahrnehmen. Zuständig: Kind und Eltern.

  6. Abschlussbericht

    Das Team schickt einen Bericht an die weiterbehandelnde Ärztin und stellt eine Bescheinigung für die Kasse aus. Zuständig: das Schulungsteam.

Als Erfolg zählt eine Verbesserung im Vergleich zu Gleichaltrigen, nicht unbedingt ein niedrigeres Gewicht auf der Waage. Bei Kindern, die noch wachsen, kann es schon ein Erfolg sein, wenn das Gewicht gleich bleibt, während das Kind größer wird.

Wann eine Schulung nicht passt oder abbricht

Nicht jedes Kind mit Übergewicht ist in einer Gruppenschulung gut aufgehoben. Diese Gründe schließen eine Teilnahme aus:

  • eine psychische Störung, die eine aktive Teilnahme erschwert
  • eine bestehende Essstörung
  • fehlende Motivation von Kind oder Eltern
  • wenn ein Kind in der Gruppe nicht zurechtkommt
  • Übergewicht als Folge einer anderen Erkrankung wie dem Prader-Willi-Syndrom
  • eine bereits abgeschlossene mehrwöchige Reha

Abgebrochen wird die Schulung, wenn Kind oder Eltern weniger als 80 Prozent der Termine wahrnehmen, wenn eine Essstörung auftritt oder wenn eine schwere Erkrankung die Teilnahme verhindert. Der Grund wird dokumentiert, und die Kasse erfährt davon. Dieselbe ambulante Schulung wiederholen Sie in der Regel nicht, nach einer Reha ohne Erfolg aber schon.

Bei Verdacht auf eine Essstörung ist eine Schulung nicht der erste Schritt, denn eine bestehende Essstörung schließt die Teilnahme aus. Dann gehört Ihr Kind zuerst in kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung. Sprechen Sie Ihre Kinderärztin offen an, wenn Ihnen das Essverhalten Ihres Kindes Sorgen macht.

So finden Sie die richtige Schulung in 6 Schritten

Der Weg beginnt immer in der Kinderarztpraxis, denn ohne ärztliche Bescheinigung öffnet sich keiner der Kassenwege.

  1. Lassen Sie in der Kinderarztpraxis Größe und Gewicht messen und den BMI-Wert Ihres Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen bestimmen.
  2. Klären Sie mit der Ärztin, ob Begleiterkrankungen vorliegen und welcher Weg passt: Präventionskurs, Schulung, Einzelberatung oder Reha.
  3. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie das besondere Programm für Kinder mit starkem Übergewicht schon anbietet und welche Anbieter sie in Ihrer Region anerkennt.
  4. Suchen Sie einen Anbieter mit zertifizierter Einrichtung oder zertifizierten Trainerinnen und prüfen Sie die Termine: Die Schulung läuft über Monate, und Sie als Eltern sind dabei.
  5. Reichen Sie Bescheinigung und Kostenplan vor dem Start bei der Kasse ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab.
  6. Planen Sie die Termine fest ein, denn unter 80 Prozent Anwesenheit bricht die Schulung ab.

Für eine Einzelberatung bei einer Ernährungsberaterin gilt derselbe Anfang: erst die ärztliche Bescheinigung, dann der Zuschuss vor dem ersten Termin. Manche Kassen zahlen für Kinder mehr als für Erwachsene; wie der Zuschuss allgemein funktioniert, lesen Sie im Artikel zum Zuschuss der Krankenkasse zur Ernährungsberatung.

Häufige Fragen

Ab welchem BMI zahlt die Krankenkasse eine Schulung für Kinder mit Übergewicht?

Eine Schulung für Kinder mit Übergewicht kommt vor allem infrage, wenn der BMI-Wert weit über dem von Gleichaltrigen liegt. Das gilt besonders mit weiteren Risiken oder Erkrankungen und nachdem eine kinderärztliche Behandlung allein nicht gereicht hat. Bei nur mäßigem Übergewicht ist sie nur möglich, wenn zusätzlich eine Erkrankung behandelt werden muss. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Kinder- oder Hausarztpraxis.

Müssen Eltern bei der Schulung ihres Kindes mitmachen?

Bei Kindern von 6 bis 12 Jahren schulen die Eltern mit, bei Jugendlichen von 13 bis 17 Jahren ist ihre Teilnahme freiwillig. Programme, die Eltern gar nicht einbinden, kommen nicht infrage. Auch bei der Anwesenheit zählen die Eltern mit: Unter 80 Prozent der Termine bricht die Schulung ab.

Wie lange dauert eine Schulung für Kinder mit starkem Übergewicht?

Eine Schulung für Kinder mit starkem Übergewicht dauert sinnvollerweise mindestens sechs Monate, weil sich Ess- und Bewegungsverhalten dauerhaft ändern sollen. Die einzelnen Einheiten dauern in der Regel höchstens 90 Minuten am Tag, die Gruppen umfassen 6 bis 12 Kinder. Die genaue Zahl der Termine legt der Anbieter selbst fest.

Gibt es ein besonderes Kassenprogramm für Kinder mit Übergewicht?

Ja, ein besonderes Kassenprogramm für Kinder und Jugendliche mit starkem, andauerndem Übergewicht hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits beschlossen, für 5- bis 18-Jährige mit deutlich erhöhtem BMI. Die Kassen müssen es erst vertraglich umsetzen; im Mai 2026 wurde der Start neuer Programme im Lauf des Jahres erwartet.

Was kostet eine Kinder-Reha wegen Übergewicht?

Eine Kinder-Reha wegen Übergewicht kostet die Familie nichts, wenn die Deutsche Rentenversicherung sie bewilligt. Sie übernimmt Reise, Unterkunft, Verpflegung und Behandlung, eine Zuzahlung fällt nicht an. Für Kinder bis zwölf Jahre zahlt sie auf Antrag auch eine Begleitperson, wenn ein Elternteil in den letzten zwei Jahren sechs Monate lang in die Rente eingezahlt hat.

Zahlt die Krankenkasse eine Einzelberatung für ein Kind mit Übergewicht?

Eine Einzelberatung für ein Kind mit Übergewicht kann die Krankenkasse bezuschussen, wenn die Kinderärztin eine Bescheinigung ausstellt. Die Höhe legt jede Kasse selbst fest. Manche Kassen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen 100 Prozent, insgesamt höchstens 165 Euro für Erstberatung und bis zu vier weitere Termine.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 43 SGB V, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 15a SGB VI, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vom 02.12.2013 in der Fassung vom 16.06.2026, GKV-Spitzenverband und Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene,
  4. Leitfaden Prävention, Fassung vom 17.12.2025, Handlungsfeld Ernährung, Präventionsprinzip Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, GKV-Spitzenverband,
  5. DMP-Anforderungen-Richtlinie, Fassung vom 20.11.2025, in Kraft seit 01.04.2026, Anlage 25 Adipositas Kinder und Jugendliche, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. DMP, Grundlegende Informationen, Ausblick auf neue DMP, Stand Mai 2026, Bundesamt für Soziale Sicherung,
  7. Übergewicht und Adipositas im Kindes- und Jugendalter in Deutschland, Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends, Journal of Health Monitoring 3 (1), 2018, Robert Koch-Institut,
  8. Trainerausbildung, Zertifizierung von Adipositas-Trainerinnen und -Trainern, Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) in der Deutschen Adipositas-Gesellschaft,
  9. Trainerausbildung, Hinweis zur Bezeichnung KgAS-Trainer, Konsensusgruppe Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche e. V. (KgAS),
  10. Reha für Kinder und Jugendliche, Voraussetzungen, Dauer, Kosten und Begleitperson, Deutsche Rentenversicherung,
  11. Ernährungsberatung bei chronischer Krankheit, Zuschuss für Kinder und Jugendliche, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
  12. Zertifizierung von Therapieeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Adipositas, Bestimmungen Stand 2025, Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) in der Deutschen Adipositas-Gesellschaft,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.