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Ratgeber

Ernährungsberatung nach der Zöliakie-Diagnose

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Nach der Zöliakie-Diagnose berät Sie eine Ernährungsberaterin zeitnah und bei Bedarf ein- bis zweimal im Jahr erneut. Eine feste Kassenleistung ist das nicht: Die Kasse kann einen Zuschuss zahlen, wenn Ihre Ärztin die Beratung bescheinigt. Mehrkosten für glutenfreie Lebensmittel erstattet niemand. Grundsicherung und Sozialhilfe gleichen dafür 20 Prozent Mehrbedarf aus, 2026 also 112,60 Euro im Monat.

Grenzwert für die Angabe glutenfrei
20 Milligramm je Kilogramm
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014, Anhang, Stand 20. Juli 2016
Steuerfreibetrag ab Grad der Behinderung 20
384 Euro im Jahr
§ 33b Absatz 3 Einkommensteuergesetz, Stand 21. September 2026
Mehrbedarf bei Zöliakie im Monat
112,60 Euro
Deutscher Verein, Empfehlungen DV 12/20, mit Regelbedarfsstufe nach Anlage zu § 28 SGB XII, Stand 1. Januar 2026
Ein frisch gebackenes Brot liegt auf einem Holzbrett, daneben stehen zwei Schalen mit Mehl.
Bei Zöliakie bleibt das Essen dauerhaft glutenfrei, eine Beratung hilft beim Einkaufen und Kochen. Bild: KI generiert.

Ohne gesicherte Diagnose bleiben die Tests unzuverlässig

Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung. Das Klebereiweiß Gluten aus Weizen, Roggen und Gerste entzündet dabei die Dünndarmschleimhaut. Die einzige Behandlung ist eine lebenslange glutenfreie Ernährung. Deshalb muss die Diagnose zuerst sicher feststehen: Wer schon vorher glutenfrei isst, macht Bluttest und Gewebeprobe unzuverlässig.

Deshalb fragt die Ärztin vor Bluttest und Magenspiegelung genau nach, wie viel Gluten Sie essen, und hält das schriftlich fest. Haben Sie schon glutenfrei oder glutenarm gegessen, braucht es vor einer sicheren Diagnose eine erneute Glutenphase von möglichst drei Monaten.

So wird die Zöliakie-Diagnose gesichert
  1. Glutenzufuhr klären

    Die Ärztin fragt vor jedem Test, wie viel Gluten Sie derzeit essen, und schreibt es auf. Zuständig: Ihre Hausarzt- oder Facharztpraxis.

  2. Bluttest

    Das Labor untersucht bestimmte Antikörper im Blut, die auf Zöliakie hindeuten. Zuständig: die Arztpraxis, als erster Test in jedem Alter.

  3. Gewebeprobe aus dem Dünndarm

    Erwachsene bekommen dafür meist eine Magenspiegelung mit Gewebeproben aus dem Zwölffingerdarm. Bei Kindern kann das entfallen, wenn die Blutwerte eindeutig genug sind. Zuständig: eine Praxis für Magen-Darm-Erkrankungen.

  4. Diagnose besprechen

    Eine Fachärztin bespricht mit Ihnen die gesicherte Diagnose. Zuständig: die Facharztpraxis.

  5. Beratung beginnen

    Zeitnah danach beginnt die Ernährungsberatung. Zuständig: Sie, mit einer Bescheinigung Ihrer Praxis.

Nach der Diagnose beginnt die Beratung sofort

Fachärztinnen für Magen-Darm-Erkrankungen haben dazu eine gemeinsame Leitlinie verfasst, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Sie ist eindeutig: Direkt nach der gesicherten Diagnose sollen Sie eine Ernährungsberatung bekommen. Bei Bedarf soll die Beratung ein- bis zweimal im Jahr wiederholt werden, damit sich keine Fehler in die Diät einschleichen.

Diese Beratung übernimmt eine Ernährungsberaterin: meist eine ausgebildete Diätassistentin oder eine Absolventin eines Ernährungswissenschaft-Studiums mit passender Zusatzqualifikation.

Was ein Ernährungsberater über Zöliakie hinaus grundsätzlich leistet, erklärt der Artikel was ein Ernährungsberater macht.

Eine gute Beratung folgt dabei einem festen Ablauf. Zuerst erfasst die Beraterin, wie Sie sich ernähren, und ordnet das gemeinsam mit Ihnen für Ihren Alltag ein. Dann plant sie die Umstellung, begleitet die Umsetzung und prüft später, ob sie gelungen ist.

  • Sichere Auswahl: welche Getreide und Fertigprodukte glutenfrei sind und woran Sie das auf der Packung erkennen.
  • Kennzeichnung: das Symbol der durchgestrichenen Ähre, der Hinweis glutenfrei und Warnhinweise zu Spuren, die ein erhöhtes Risiko bedeuten.
  • Hafer: Nur als glutenfrei gekennzeichneter Hafer eignet sich, und nur, wenn Sie ihn vertragen.
  • Nährstoffe: eine glutenfreie Ernährung auf Basis einer ausgewogenen Mischkost, damit durch den Verzicht keine Lücken entstehen.
  • Alltag: Die Leitlinie legt Wert auf die seelische Belastung einer lebenslangen strengen Diät und rät bei Problemen zu weiterer Hilfe.
  • Kinder und Jugendliche: altersgerechte Materialien und eine erneute Prüfung beim Wechsel zur Erwachsenenmedizin.

Zusätzlich empfiehlt die Leitlinie den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe, weil der Austausch mit anderen Betroffenen nach ihrer Einschätzung spürbar hilft, die Diät im Alltag durchzuhalten. In Deutschland ist das die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft. Über sie bekommen Sie kostenlos einen Zöliakie-Pass, den Sie am besten schon direkt nach der Diagnose ausfüllen lassen, damit Befunde auch nach Jahren nachvollziehbar bleiben.

Glutenfrei heißt höchstens 20 Milligramm Gluten je Kilo

Was glutenfrei auf der Packung bedeutet, legt die EU fest. Für den Hinweis glutenfrei dürfen höchstens 20 Milligramm Gluten in einem Kilogramm Lebensmittel stecken, und derselbe Grenzwert von 20 Milligramm gilt für glutenfreien Hafer. Der Hinweis sehr geringer Glutengehalt erlaubt dagegen bis zu 100 Milligramm je Kilogramm und ist deshalb kein Ersatz für glutenfrei.

Angaben zu Gluten auf Lebensmitteln und was sie für Ihren Einkauf bedeuten.
AngabeGrenzwertWas das für Sie bedeutet
glutenfreihöchstens 20 mg Gluten je kgGeeignet, am sichersten mit dem Symbol der durchgestrichenen Ähre, das zusätzlich eine Lizenz mit Kontrollen voraussetzt
sehr geringer Glutengehalthöchstens 100 mg Gluten je kg, nur bei speziell verarbeiteten GetreidezutatenKein Ersatz für glutenfrei, greifen Sie stattdessen zu Produkten mit Symbol oder der Aufschrift glutenfrei
Hafer in glutenfreien Produktenhöchstens 20 mg Gluten je kg, ohne Vermischung mit anderem GetreideGeeignet, wenn Sie ihn ohne Beschwerden vertragen, handelsüblicher Hafer ohne Kennzeichnung dagegen nicht
Spurenhinweis, etwa kann Spuren von Gluten enthaltenkein Grenzwert, eine freiwillige Angabe ohne feste RegelnBei Getreide und Getreideprodukten besser meiden, das Risiko einer unbeabsichtigten Verunreinigung ist erhöht

Die Tabelle zeigt, warum eine Beratung mehr ist als eine Liste erlaubter Lebensmittel. Viele Produkte enthalten Gluten nur als kleine Zutat oder als Spur aus der Herstellung. Wer die Kennzeichnung versteht, kauft sicher ein, ohne sich stärker einzuschränken als nötig.

Was die Krankenkasse bei Zöliakie zahlt und was nicht

Eine Ernährungsberatung bei Zöliakie ist derzeit keine feste Leistung der Krankenkasse. Ihre Ärztin kann sie aber empfehlen, und die Kasse kann einen Zuschuss zahlen, wenn sie die Beratung als Schulung für eine langfristige Krankheit anerkennt. Fragen Sie deshalb schon vor dem ersten Termin bei Ihrer Kasse nach, ob und wie viel sie übernimmt. Für die Zuweisung braucht es eine Bescheinigung Ihrer Ärztin, für die es bei den Berufsverbänden fertige Vorlagen gibt.

Die ärztlichen Kontrollen gehören zur normalen Behandlung dazu. Die erste Kontrolle findet meist innerhalb von sechs Monaten nach der Diagnose statt, danach jährlich, bei einem sehr stabilen Verlauf im Erwachsenenalter auch alle zwei Jahre. Geprüft werden dabei Beschwerden, Gewicht, Blutwerte und wie gut Sie die Diät im Alltag einhalten können.

Für glutenfreie Lebensmittel selbst zahlt die Krankenkasse nichts. Sie übernimmt nur besondere medizinische Spezialnahrung für die künstliche Ernährung, und dazu zählen glutenfreies Brot oder glutenfreie Nudeln nicht.

  1. Lassen Sie sich die Diagnose in der Facharztpraxis erklären und bitten Sie gleich um eine Bescheinigung für die Ernährungsberatung.
  2. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie, ob und in welcher Höhe sie die Beratung bezuschusst.
  3. Wählen Sie eine Ernährungsberaterin mit anerkanntem Abschluss und fragen Sie nach ihrer Erfahrung mit Zöliakie.
  4. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie ihn mit der Bescheinigung vor dem ersten Termin bei der Kasse ein.
  5. Nehmen Sie Kontakt zur Deutschen Zöliakie-Gesellschaft oder einer Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe auf und fordern Sie den Zöliakie-Pass an.
  6. Vereinbaren Sie die ärztliche Kontrolle innerhalb von sechs Monaten und planen Sie bei Bedarf eine erneute Beratung im Folgejahr ein.

Kein Steuerabzug, aber 384 Euro Pauschale

Die Mehrkosten einer glutenfreien Ernährung können Sie nicht von der Steuer absetzen, weil das Gesetz Diätkosten ausdrücklich davon ausschließt. Der Bundesfinanzhof, das oberste Finanzgericht Deutschlands, hat 2021 im Fall einer an Zöliakie erkrankten Tochter entschieden: Dieses Abzugsverbot ist rechtens.

Einen anderen Weg öffnet das Schwerbehindertenrecht. Bei Zöliakie ohne weitere Folgen unter glutenfreier Ernährung setzt die Behörde einen Grad der Behinderung von 20 an, bei stärkeren Beschwerden auch mehr. Diesen Grad stellt auf Antrag meist das Versorgungsamt fest. Ab einem Grad von 20 steht Ihnen dafür ein steuerlicher Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr zu.

Grundsicherung und Sozialhilfe gleichen 20 Prozent Mehrbedarf aus

Wer Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld genannt, oder Sozialhilfe bezieht, bekommt bei Zöliakie einen Zuschlag für die teurere Ernährung. Das Gesetz erkennt einen Mehrbedarf an, wenn Sie aus medizinischen Gründen kostenaufwändiger essen müssen, und das gilt für beide Leistungen gleichermaßen.

Wie hoch der Zuschlag ausfällt, sagt das Gesetz selbst nicht, deshalb folgen Jobcenter und Sozialamt einer Empfehlung von Fachleuten für Sozialhilfe. Für Zöliakie empfehlen sie 20 Prozent der niedrigsten Regelbedarfsstufe. Diese liegt 2026 bei 563 Euro, der Zuschlag beträgt damit 112,60 Euro im Monat.

Welcher finanzielle Ausgleich passt zu Ihnen?

Ist Ihre Zöliakie ärztlich gesichert, durch Bluttest und meist eine Gewebeprobe?

Ja

Beziehen Sie Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe?

Ja

Beantragen Sie beim Jobcenter oder Sozialamt den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, mit einer ärztlichen Bescheinigung. Für Erwachsene sind das 20 Prozent der niedrigsten Regelbedarfsstufe, 2026 also 112,60 Euro im Monat.

Nein

Die Diätkosten selbst können Sie nicht absetzen. Prüfen Sie beim Versorgungsamt den Grad der Behinderung: Ab einem Grad von 20 gibt es 384 Euro Pauschale im Jahr.

Nein

Lassen Sie die Diagnose zuerst sichern und essen Sie bis dahin weiter wie gewohnt. Ohne gesicherte Diagnose gibt es weder Mehrbedarf noch einen Grad der Behinderung, und eine vorzeitige Diät macht die Tests unzuverlässig.

Der Zuschlag gleicht aus, dass glutenfreie Ersatzprodukte meist teurer sind als herkömmliche Lebensmittel, und er bleibt dauerhaft bestehen. Weil Sie für den Antrag ohnehin eine ärztliche Bescheinigung brauchen, lassen Sie sich darin am besten gleich auch die Ernährungsberatung bescheinigen. So erledigen Sie beides mit einem Arztbesuch.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung bei Zöliakie?

Eine Ernährungsberatung bei Zöliakie ist derzeit keine feste Leistung der Krankenkasse. Die Kasse kann sie aber bezuschussen, wenn Ihre Ärztin eine Bescheinigung ausstellt und Ihre Kasse die Beratung als Schulung für eine langfristige Krankheit anerkennt. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Termin nach Zuschuss und Höhe.

Wer berät nach der Zöliakie-Diagnose zur glutenfreien Ernährung?

Nach der Zöliakie-Diagnose berät Sie eine Ernährungsberaterin, meist eine Diätassistentin oder eine entsprechend weitergebildete Absolventin eines Ernährungswissenschaft-Studiums. Die Beratung soll zeitnah nach der Diagnose beginnen und bei Bedarf ein- bis zweimal im Jahr wiederholt werden. Zusätzlich hilft der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe wie der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft.

Kann ich glutenfreie Lebensmittel von der Steuer absetzen?

Glutenfreie Lebensmittel können Sie nicht von der Steuer absetzen, weil das Gesetz Diätkosten ausdrücklich ausschließt. Der Bundesfinanzhof hat dieses Abzugsverbot 2021 bei Zöliakie für rechtens erklärt. Möglich ist stattdessen ein Pauschbetrag von 384 Euro, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 20 feststellt.

Welchen Grad der Behinderung gibt es bei Zöliakie?

Bei Zöliakie ohne weitere Folgen unter glutenfreier Ernährung setzt die Behörde meist einen Grad der Behinderung von 20 an. Sprechen Sie dauerhaft nur schwach auf die Diät an, sind je nach Ihrem Zustand höhere Werte angemessen. Den Grad stellt auf Antrag meist das Versorgungsamt fest.

Wie viel Mehrbedarf gibt es bei Zöliakie im Grundsicherungsgeld oder in der Sozialhilfe?

Bei Zöliakie liegt der empfohlene Mehrbedarf für Erwachsene bei 20 Prozent der niedrigsten Regelbedarfsstufe, im Jahr 2026 also 112,60 Euro im Monat. Das gilt für das Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld genannt, ebenso wie für die Sozialhilfe. Sie beantragen den Mehrbedarf mit einer ärztlichen Bescheinigung beim Jobcenter oder Sozialamt.

Darf ich vor dem Zöliakie-Test schon glutenfrei essen?

Vor dem Zöliakie-Test sollten Sie nicht glutenfrei essen, weil Bluttest und Gewebeprobe sonst unauffällig ausfallen können, obwohl eine Zöliakie vorliegt. Ihre Ärztin fragt deshalb vor der Untersuchung genau nach, wie viel Gluten Sie essen. Wer schon glutenfrei isst, braucht vor einer sicheren Diagnose eine erneute Glutenphase von möglichst drei Monaten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Aktualisierte S2k-Leitlinie Zöliakie der DGVS, AWMF-Registernummer 021-021, Version 2.2, Stand 01.12.2021, gültig bis 31.10.2026, Empfehlungen 2.2, 2.8, 2.16, 3.6a, 4.5 bis 4.7 und 4.12, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), AWMF,
  2. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln, Anhang, Europäische Kommission, EUR-Lex,
  3. § 43 SGB V, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 31 SGB V, Arznei- und Verbandmittel, Absatz 5 bilanzierte Diäten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, Absatz 2 Satz 3 Diätverpflegung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Beschluss vom 04.11.2021, VI R 48/18, Abzugsverbot für Aufwendungen für Diätverpflegung verfassungsgemäß, Bundesfinanzhof,
  7. § 33b EStG, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Absatz 3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nummer 10.2.2, Zöliakie und Sprue, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 21 SGB II, Mehrbedarfe, Absatz 5, und § 19 SGB II, Grundsicherungsgeld, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 30 SGB XII, Mehrbedarf, Absatz 5 ernährungsbedingter Mehrbedarf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII (DV 12/20), beschlossen am 16.09.2020, redaktionell geändert am 10.11.2023, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.,
  12. Anlage zu § 28 SGB XII, Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hilft bei mehreren Arbeitsschritten. Sie hat die Ernährungsberater mit den Verzeichnissen von DGE, VFED und QUETHEB abgeglichen, formuliert die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und schreibt die Ratgeber und das Glossar mit, einschließlich der Suche nach Quellen. Die Bilder auf der Startseite und in den Ratgebern sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Namen, Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten erzeugt die KI nicht. Sie stammen unverändert aus OpenStreetMap, die Zusatzangaben bei 2 Beratungen aus dem Verzeichnis des VFED.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.